Kosmische Strahlung und staatliche Entschädigungen: Ein französisches Gericht erweitert die Haftung für Berufsrisiken

Ein Urteil, das Weltraumstrahlung mit dem Krebs einer Flugbegleiterin in Verbindung bringt, öffnet die Kassen der öffentlichen Krankenversicherung für beispiellose Forderungen.

Cosmic Rays and State Payouts: A French Court Expands Work Hazard Liabilities

Ein Gericht in der südwestfranzösischen Stadt Bayonne hat dem staatlichen Gesundheitssystem Frankreichs eine neue finanzielle Belastung auferlegt. Zum ersten Mal haben französische Richter entschieden, dass kosmische Strahlung, neben Passivrauch und Nachtschichten, eine berufsbedingte Ursache für Brustkrebs bei Kabinenpersonal darstellt.

Der Fall dreht sich um Sophie Lainault, eine 59-jährige ehemalige Air France Purserin, die zwischen 1989 und 2019 drei Jahrzehnte in der Luft verbrachte. Über 12.600 Flugstunden, davon mehr als die Hälfte nachts, führten ihre Routen häufig über den Nordpol, wo die atmosphärische Abschirmung gegen Sonnen- und Sternpartikel am schwächsten ist. Ihre Fluggesellschaft erlaubte auch das Rauchen an Bord bis 2000. Nun in Remission, gewährt ihr die gerichtliche Bestätigung, dass ihre Krankheit auf Arbeitsbedingungen zurückzuführen ist, den vorzeitigen Ruhestand und die vollständige Erstattung der laufenden Versorgung durch den öffentlichen Gesundheitsapparat.

Dieser juristische Sieg endet nicht mit einer einzelnen Flugbegleiterin. Ihre Anwältin, Elisabeth Leroux, stellte fest, dass Frankreich Brustkrebs zwar bereits als Berufsrisiko für Krankenschwestern anerkennt, dieses Urteil jedoch einen Präzedenzfall für Luftfahrtmitarbeiter darstellt. Da das Gericht die Tür für die Einstufung von Krankheiten als Berufskrankheiten für Flugbesatzungen öffnet, scheinen zusätzliche Forderungen unvermeidlich.

Der wissenschaftliche Hintergrund des Urteils weist eine kuriose Mischung aus statistischer Breite und individueller Unsicherheit. Eine Studie der Harvard Medical School, die über 500 Berufe untersuchte, ergab, dass Flugbegleiter und Piloten mit 6,9 Prozent bzw. 6,7 Prozent den höchsten Anteil an strahlungsbedingten Krebstodesfällen aufweisen. Das positioniert Flugpersonal über Nukleartechnikern, die trotz routinemäßiger Exposition gegenüber künstlichen Quellen an zwölfter Stelle standen.

Doch die Feststellung individueller Kausalität bleibt schwierig. Jim Smith, Professor für Umweltwissenschaften an der University of Portsmouth, wies darauf hin, dass die aktuellen Sicherheitsrahmen von der Hypothese ausgehen, dass jede kleine Strahlendosis ein potenzielles Risiko birgt, selbst wenn geringere Dosen eine geringere Wahrscheinlichkeit bedeuten. Er betonte, dass es schlicht unmöglich sei zu bestimmen, ob kosmische Strahlen den Krebs eines bestimmten Individuums verursacht haben.

Air France distanzierte sich von dem Verfahren und erklärte, nicht in den Rechtsstreit involviert gewesen zu sein und die zugrunde liegende Begründung des Urteils nicht geprüft zu haben. Die Fluggesellschaft betonte, dass die Gesundheit und Sicherheit unseres Personals ein absolutes Gebot ist, und verwies auf eine interne medizinische Aufsicht, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Ob staatliche Kassen die durch solche Urteile geschaffenen umfassenderen fiskalischen Präzedenzfälle problemlos verkraften können, bleibt eine ganz andere Frage.

Verfasst von Thorben Thiede

thorben.thiede@alpineweekly.com