
Die stille Küche: Wenn Haushaltsgeräte die Senioren übertönen
Die Schweiz regelt fast alles akribisch, doch die Frequenzen von Haushaltsalarmen bleiben gänzlich im Ermessen der Hersteller.

Die Schweiz ist eine Nation, die stolz auf ein hochfunktionales, geordnetes Staatssystem ist, in dem Regeln alles von der Abfallentsorgung bis zur Lärmbelästigung bestimmen. Doch im häuslichen Bereich gibt es eine ziemlich eklatante akustische Lücke. Ein 72-jähriger Bewohner von Solothurn entdeckte kürzlich, dass, während seine Frau die Küchengeräte hören konnte, die das Ende eines Kochzyklus signalisierten, er mit völliger Stille konfrontiert wurde. Sein Backofen, Herd und seine Mikrowelle waren für ihn praktisch stumm. Dieser Einzelfall offenbart eine breitere Realität in einer wohlhabenden, alternden Gesellschaft: Es gibt absolut keine gesetzlichen Anforderungen, die die Frequenz von Haushaltsalarmtönen vorschreiben.
Die Biologie des Alterns diktiert einen vorhersehbaren Rückgang der Hörwahrnehmung, insbesondere am oberen Ende des Spektrums. Pascal Senn, Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Klinik des Universitätsspitals Genf, stellt fest, dass ein Drittel der Rentenbevölkerung an Hörbeeinträchtigungen leidet. Im Alter von achtzig Jahren übersteigt diese Zahl fünfzig Prozent. Das menschliche Ohr verliert allmählich die Fähigkeit, Frequenzen zwischen sechs und acht Kilohertz zu erkennen, und hat schließlich Schwierigkeiten mit vier und sogar zwei Kilohertz. Folglich ist ein Gerät, das ein hochfrequentes Quietschen von vier Kilohertz aussendet, für einen erheblichen Teil der älteren Bevölkerung praktisch nutzlos.
Ohne gesetzliche Vorschriften behandeln Gerätehersteller das akustische Design als Frage der Markenpräferenz statt der Zugänglichkeit. Electrolux kalibriert seine Alarme bewusst auf etwa vier Kilohertz und argumentiert, dass ein so hoher Ton den Umgebungslärm in der Küche durchdringt. Siemens und V-Zug entscheiden sich für niedrigere, seniorenfreundlichere Bereiche und senden Alarme zwischen etwa einem und 2,4 Kilohertz aus. Miele hingegen lehnte es ab, seine Frequenzspezifikationen überhaupt offenzulegen. Die Situation ist bei Automobilen und Rauchmeldern gleichermaßen ungeregelt. Der Schweizerische Verband der Sicherheitssystem-Errichter bestätigt, dass Brandmelder keine verbindlichen Frequenzregeln haben, obwohl sie im Allgemeinen zwischen einem halben Kilohertz und einem Kilohertz arbeiten, was sie für die meisten Bürger hörbar macht.
Für eine alternde Bevölkerung in einer hochentwickelten Wirtschaft wirken die Lösungen etwas zerstückelt. Die Dachorganisation Pro Audito empfiehlt Verbrauchern, Hörgeräte vor dem Kauf in der eigenen Küche zu testen, um sicherzustellen, dass die Geräte die notwendigen Frequenzen tatsächlich verstärken. Alternativ bietet die Tech-Industrie eine moderne Umgehungslösung: internetfähige Öfen, die Push-Benachrichtigungen an ein Smartphone senden. Einige V-Zug-Modelle umgehen den akustischen Kanal vollständig, indem sie das Ofenlicht im Inneren blinken lassen. Bürger eines hochentwickelten Staates müssen sich daher auf vibrierende Taschencomputer verlassen, um zu verhindern, dass ihr Abendessen verbrennt, einfach weil die Tonhöhe eines Küchentimers ein regulatorischer blinder Fleck bleibt.
Geschrieben von Thorben Thiede
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