Washingtons Umweg über Drittstaaten

Wenn nationale Gerichte Abschiebungen in gefährliche Heimatländer blockieren, findet administrative Kreativität neue Anlaufstellen im Ausland.

Washington's Third-Country Detour

Wenn die amerikanische Verwaltungsmaschinerie beschließt, ihre Einwanderungsdossiers zu bereinigen, darf die Verfahrenslogik selten im Wege stehen. Ein US-Richter entschied kürzlich, dass ein junger afghanischer Mann nicht nach Kabul zurückgeschickt werden dürfe, unter Berufung auf begründete Befürchtungen einer Taliban-Verfolgung aufgrund des Dienstes seiner Familie an der Seite amerikanischer Streitkräfte. Die Exekutive reagierte mit einem legalistischen Manöver und schickte ihn stattdessen mit einem Charterflug in die Zentralafrikanische Republik.

Das Flugzeug, das in der Hauptstadt Bangui landete, hatte eine deutlich internationale Manifestation. Laut Interessenorganisationen wie AfghanEvac, Human Rights First und der American Civil Liberties Union umfassten die Abgeschobenen zwölf Afghanen und acht Iraner sowie Personen aus Nepal und Nicaragua. Dies war der dritte Abschiebeflug, der von der Trump-Regierung in diesem Jahr in die Zentralafrikanische Republik organisiert wurde, durchgeführt im Rahmen stillschweigender bilateraler Vereinbarungen, die darauf abzielen, Durchsetzungsverpflichtungen an Drittstaaten auszulagern.

Für den afghanischen Abgeschobenen, in Gerichtsunterlagen als Khalil identifiziert, folgt die Überstellung einer Geschichte familiärer Opfer für die amerikanische Kriegsanstrengung. Einer seiner Brüder, ein in den USA ausgebildeter Pilot, wurde von den Taliban ermordet. Ein anderer diente in der afghanischen Nationalarmee und lebt derzeit in den Vereinigten Staaten, während sein Vater und seine Schwester ebenfalls an der Seite amerikanischer Streitkräfte gearbeitet haben. Diese Details überzeugten einen Bundesrichter, seine Abschiebung nach Afghanistan zu untersagen.

Die Entsendung von Abgeschobenen in ein Drittland, zu dem sie keine früheren Bindungen haben, löst einen innenpolitischen Rechtsstau, birgt aber ein offensichtliches Paradoxon. Das US-Außenministerium warnt strikt vor allen Reisen amerikanischer Staatsbürger in die Zentralafrikanische Republik und verweist auf Risiken gewalttätiger Unruhen, bewaffneter Kriminalität, Entführungen und Terrorismus.

Durch die Verlegung von Nicht-Staatsbürgern in instabile Drittländer können Bundesbehörden Fälle als erledigt markieren, ohne spezifische gerichtliche Verbote der Rückführung von Personen in ihr Herkunftsland zu verletzen. Ob diese Strategie langfristigen diplomatischen Interessen dient oder lediglich administrative Lasten nach Afrika verlagert, bleibt eine Frage, die die Architekten dieser Politik offenbar nicht eilig haben zu beantworten.

Geschrieben von Christiane Hofreiter christiane.hofreiter@alpineweekly.com