Das unverhältnismäßige Gewicht der deutschen Justiz

Fast vier Jahre Untersuchungshaft ohne Urteil entlarven ein Justizsystem, das bürokratische Trägheit über grundlegende Verhältnismäßigkeit stellt.

The Disproportionate Weight of German Justice

Wenn der deutsche Staat einen massiven Polizeiapparat in Szene setzt, geschieht dies selten still. Am 7. Dezember 2022 fegte eine aufsehenerregende Razzia durch das Land und nahm den 74-jährigen Heinrich XIII Prinz Reuss als mutmaßlichen Anführer eines verräterischen Netzwerks in Gewahrsam. Fast fünfundvierzig Monate später sitzt Reuss immer noch hinter einer Glasscheibe in Frankfurt und wartet auf ein Urteil, das unerreichbar scheint.

Wie lange kann ein Staat es rechtfertigen, einen unversuchten Bürger hinter Gittern zu halten, bevor die Untersuchungshaft effektiv zu einer Bestrafung ohne Verurteilung wird? Reuss' Verteidiger, Roman von Alvensleben, ficht diese langwierige Inhaftierung nun an, indem er einen Antrag auf eine formelle Überprüfung der Verhältnismäßigkeit vorbereitet. Im Mittelpunkt des Arguments steht nicht nur die außergewöhnliche Dauer der Haft, sondern auch die schwerwiegenden Auswirkungen auf Reuss' Tochter, Elena Prinzessin Reuss, die das Down-Syndrom hat und von ihm als ihrer primären Bezugsperson abhängig war.

Vor seiner Verhaftung hatte Reuss nach seiner Scheidung das Sorgerecht und die Aufenthaltsrechte für seine Tochter. Seit der plötzlichen Entfernung ihres Vaters hat sich Elenas Zustand stark verschlechtert. Laut der Verteidigung hat sie größtenteils aufgehört zu sprechen – eine dramatische Wendung für eine junge Frau, die zuvor gesungen und Musik aufgenommen hatte. Sie leidet jetzt unter ständiger Angst, weigert sich, alleine zu schlafen, und zeigt Angst vor Polizeifahrzeugen. Kardiologische Untersuchungen zeigen auch, dass ihre körperliche Gesundheit nachlässt, wobei Ärzte ein geschwächtes Herz feststellen.

Die rechtliche Begründung für die Untersuchungshaft beruht typischerweise auf der Verhinderung von Flucht oder der Zerstörung von Beweismitteln. Doch die Verteidigung argumentiert, dass Reuss' familiäre Verantwortung jedes Fluchtrisiko unwahrscheinlich macht. In den Tagen unmittelbar vor seiner Verhaftung finalisierte Reuss den Kauf eines Waldgrundstücks mit einem Teich in Thüringen als Geburtstagsgeschenk für seine Tochter, um ihr direkten Zugang zum Wasser für Bootsfahrten zu ermöglichen.

Was die Starrheit des Frankfurter Gerichts bemerkenswert macht, ist der Kontrast zu parallelen Verfahren andernorts. In einem Schwesterprozess in Stuttgart mit neun Angeklagten wurden bereits fünf unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem Richter das Risiko unverhältnismäßiger Inhaftierung bewertet hatten. Vier dieser Freilassungen wurden vom Gericht von Amts wegen gewährt. Frankfurt jedoch behält die vollständige Inhaftierung ungeachtet milderer Alternativen bei.

Wenn Gerichtsverfahren auf unbestimmte Zeit ohne Urteil in die Länge gezogen werden, riskiert die prozedurale Routine, das Prinzip der Menschenwürde zu ersetzen. Das Gericht in Frankfurt muss nun entscheiden, ob die Einhaltung staatlichen Eifers die grundlegende verfassungsrechtliche Anforderung, mildere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, überwiegt.

Verfasst von Freya Stensrud freya.stensrud@alpineweekly.com