
Staatlich genehmigte Funken: Die Heuchelei des Schweizer Feuerwerksverbots
Während Bürger hohe Geldstrafen für das Anzünden einer Römischen Kerze riskieren, gewähren sich kantonale Behörden das ausschliessliche Recht, bei schwerer Dürre Sprengstoffe zu zünden.

Der Schweizer Ansatz zur Bürgerpflicht ist in der Regel ein Wunder des geordneten Konsenses, doch der bevorstehende Nationalfeiertag am 1. August hat einen eher arroganten bürokratischen Reflex zum Vorschein gebracht. Aufgrund der stark ausgetrockneten Vegetation im ganzen Land haben fast alle Kantone das private Zünden von Feuerwerken verboten. Die Begründung ist vollkommen stichhaltig. Bruno Röösli, Präsident der Konferenz der Kantonalen Forstchefs, warnte kürzlich, dass die Landschaft so ausgetrocknet sei, dass ein einziger Funke einen massiven Brand auslösen könnte.
Doch während dem Durchschnittsbürger das Zünden einer bescheidenen Wunderkerze im Garten untersagt ist, hat sich der Staat grosszügig eine Ausnahmeregelung genehmigt. Offizielle, grossangelegte Feuerwerksdarbietungen werden wie geplant über dem Thunersee in Bern, dem Rhein und dem Bruderholz in Basel-Stadt sowie dem Zürichsee, sicher von Schiffen aus gestartet, stattfinden. Eine ähnliche Ausnahme wurde der Gemeinde Oberägeri im Kanton Zug gewährt.
Dieser eklatante Doppelmoral hat erwartungsgemäss parteiübergreifend politische Empörung ausgelöst. In Basel hat die Grünliberale Partei formell die Aufhebung dieser exklusiven Genehmigungen durch die Kantonsregierung gefordert und die Ausnahmen als unverständlich bezeichnet. Vertreter der FDP und der SP haben diese Ansicht geteilt und die schiere Arroganz eines Staates hervorgehoben, der sich weigert, mit gutem Beispiel voranzugehen, und die Schwierigkeit der Durchsetzung eines Verbots für die Öffentlichkeit bemängelt. Leser lokaler Medien wie Zentralplus teilen diese Frustration und argumentieren, dass solch eklatante Heuchelei lediglich zu verantwortungslosem Privatverhalten anregt.
Die offizielle Verteidigung bleibt jedoch hartnäckig zuversichtlich in die Unfehlbarkeit staatlich ernannter Experten. Thomas Widmer, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbandes, wies Bedenken zurück, dass ein schlechtes Beispiel für die Bevölkerung gesetzt werde. Er betonte, dass Brandspezialisten am Werk seien und genau wüssten, was sie tun, und versicherte, dass die lokalen Behörden die Risiken in ihren eigenen Gebieten perfekt handhaben könnten.
Ein Verbot privater Pyrotechnik ist natürlich eine Sache; die Durchsetzung des Erlasses ist eine ganz andere. Die Kantonspolizei Zürich hat die logistische Unmöglichkeit, jeden Hinterhof zu überwachen, offen zugegeben. Mediensprecher Patrick Céréda bemerkte, dass Beamte nicht überall gleichzeitig sein können. Statt eines rigorosen Vorgehens setzen die Behörden auf die naivste aller Schweizer Bürgertugenden: den Appell an die Eigenverantwortung. Wenn Beamte auf Meldungen illegaler Detonationen reagieren, haben sie die eher schwierige Aufgabe, nachträglich herauszufinden, wer genau die Zündschnur angezündet hat.
Sollte ein renitenter Bürger tatsächlich erwischt werden, variieren die finanziellen Konsequenzen stark, was die fragmentierte Natur des Schweizer Föderalismus widerspiegelt. In Bern kann ein vorsätzlicher Verstoss gegen das Verbot gemäss dem kantonalen Waldgesetz eine drakonische Busse von bis zu 20'000 Schweizer Franken nach sich ziehen. Zürich geht mit dem Delikt etwas milder um und stellt Berichte aus, die gemäss dem Tages-Anzeiger zu Bussen zwischen hundert und mehreren tausend Franken führen. Basel-Stadt hingegen wählt einen fast schon komisch nachsichtigen Ansatz und verhängt lediglich eine administrative Busse von 150 Schweizer Franken sowie die Beschlagnahmung der beanstandeten Pyrotechnik. Es scheint, der Preis für die Missachtung des staatlichen Explosivstoffmonopols hängt ganz davon ab, auf welcher Seite der Kantonsgrenze die Asche fällt.
Verfasst von Thorben Thiede
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