
Somalische Verfassungsgericht kippt Amtszeitverlängerung des Präsidenten und setzt Obersten Richter wieder ein
Das Gericht ordnete innerhalb von 90 Tagen Neuwahlen an und erklärte parlamentarische Gesetzesänderungen sowie präsidiale Dekrete für ungültig.

Das somalische Verfassungsgericht hat die einjährige Amtszeitverlängerung von Präsident Hassan Sheikh Mohamud für ungültig erklärt und die Entlassung des Obersten Richters Bashe Yusuf Ahmed aufgehoben. In den am Donnerstag erlassenen Urteilen wies das Gericht die politischen Führer an, sich innerhalb von 30 Tagen auf einen Wahlrahmen zu einigen und innerhalb von 90 Tagen nationale Wahlen zu organisieren.
Das Gericht stellte fest, dass die im März vom Parlament gebilligten Verfassungsänderungen nicht rückwirkend angewendet werden konnten, um die im Mai abgelaufene vierjährige Amtszeit des Präsidenten zu verlängern. Es erklärte auch die Entlassung des Obersten Richters Ahmed für null und nichtig, da das Präsidialamt keine Befugnis hatte, ihn aus dem Amt zu entfernen. Präsident Mohamud hatte Ibrahim Idle Suleiman als Nachfolger von Ahmed ernannt und dabei Beschwerden über die Rechtspflege angeführt.
Der ehemalige Premierminister Hassan Ali Khaire warf dem Präsidialamt vor, Sicherheitskräfte zum Gelände des Obersten Gerichts entsandt zu haben, um Ahmed festzuhalten. In somalischen Medien kursierten Bilder von bewaffnetem Personal im Gerichtsgebäude, wobei der Einsatz nicht unabhängig überprüft wurde. Der ehemalige Präsident Sharif Sheikh Ahmed unterstützte das Urteil des Gerichts und forderte den Präsidenten auf, einen konsensbasierten Ansatz zur Lösung der Krise zu verfolgen.
Die gerichtliche Entscheidung steht im Widerspruch zum zuvor von der nationalen Wahlkommission angekündigten Zeitplan, der Parlamentswahlen für den 15. April 2027 und eine Präsidentschaftswahl für Mai 2027 vorsah. Oppositionsgruppen sowie die Regionalverwaltungen von Puntland und Jubaland hatten diesen mehrjährigen Zeitplan bereits abgelehnt. Präsident Mohamud hat nationale Konsultationsgespräche zwischen dem 14. und 18. November anberaumt, doch mehrere Oppositionsführer haben seine Legitimität, diese Diskussionen einzuberufen, in Frage gestellt.
Das Präsidialamt vertritt die Auffassung, dass Verfassungsänderungen erforderlich sind, um Somalia von seinem traditionellen, auf Clans basierenden Wahlsystem zu einem direkten allgemeinen Wahlrecht zu führen, das das Land seit 1969 nicht mehr durchgeführt hat. Der politische Streit kommt zu einem Zeitpunkt, da staatliche Sicherheitskräfte weiterhin in Militäroperationen gegen die islamistische Militantengruppe al-Shabab verwickelt sind, die weite ländliche Gebiete des Landes kontrolliert.
Verfasst von Christiane Hofreiter christiane.hofreiter@alpineweekly.com
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