
Gesetzliche Schutzschilde, institutionelle Blindheit
Eine 15-jährige Haftstrafe für einen südkoreanischen Heimleiter offenbart die Kluft zwischen politischer Rhetorik und tatsächlicher Aufsicht.

Als der südkoreanische Premierminister Kim Min-seok den Skandal in der Einrichtung Saekdongwon als eine ernste Angelegenheit, die den eigentlichen Existenzgrund des Staates in Frage stellt, bezeichnete, bediente er sich der bekannten Sprache der hochgestimmten politischen Empörung. Doch die Großspurigkeit kam lange, nachdem der Schaden bereits angerichtet war.
Ein Gericht in Incheon hat den ehemaligen Direktor des Pflegeheims, einen Mann namens Kim, nun zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt, weil er drei Bewohner mit schweren geistigen Behinderungen sexuell missbraucht hat. Die gerichtliche Lösung bietet eine saubere Schlagzeile, lässt aber das größere Muster des regulatorischen Schlafens unbequem unberücksichtigt.
Die Missbräuche wurden weder von staatlichen Inspektoren noch bei routinemäßigen Aufsichtsprüfungen aufgedeckt. Die Fassade der Einrichtung brach erst zusammen, als es einer weiblichen Bewohnerin mit schweren geistigen Behinderungen im Februar letzten Jahres gelang, ihren Peiniger anzuzeigen. Eine spätere, vom Landkreis Ganghwa in Auftrag gegebene Einschätzung legte nahe, dass die Verbrechen weit über die gerichtliche Anklage hinausgingen, und kam zu dem Schluss, dass 20 aktuelle und ehemalige weibliche Bewohnerinnen sexuellem Missbrauch ausgesetzt gewesen sein könnten.
Südkoreanische Gesetzgeber hatten sich bereits 2011 dazu beglückwünscht, dieses Problem gelöst zu haben, als die rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt für Menschen mit Behinderungen formell gestärkt wurden. Der Fall Saekdongwon verdeutlicht die klassische Anfälligkeit legislativer Posen: Strenge Regeln in Gesetze zu schreiben erfordert sehr wenig Aufwand, während eine wachsame Aufsicht hinter institutionellen Türen eine Disziplin erfordert, die staatliche Aufsichtsbehörden wiederholt nicht erbringen. Wie ein Administrator jahrelang ungehindert agieren konnte, bleibt eine unbequeme Frage für die lokalen Behörden.
Die Reaktion der Regierung folgte dem üblichen administrativen Handbuch. Eine landesweite Überprüfung von 1.507 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deckte 33 weitere Fälle mutmaßlichen Missbrauchs auf und bestätigte, dass das Versagen kaum einzigartig für eine Ecke von Incheon City war.
Maßnahmen gegen die Betreiberstiftung haben sich erwartungsgemäß als umständlich erwiesen. Der Landkreis Ganghwa ordnete die Schließung von Saekdongwon an und die Stadt Incheon entzog dem Betreiber die Lizenz, doch die Einrichtung bleibt geöffnet, während die Behörden herausfinden, wohin die Bewohner umgesiedelt und wie unabhängige Wohnmöglichkeiten organisiert werden können. Um die administrative Komödie zu vervollständigen, hat die Betreiberstiftung eine Klage gegen den Lizenzentzug eingereicht. Der Schutzapparat des Staates bleibt lange nach dem Bekanntwerden seines Versagens in Verfahrensverzögerungen verstrickt.
Geschrieben von Thomas Nussbaumer thomas.nussbaumer@alpineweekly.com



