
Aargaus erster Reflex: Bürokratie statt Schutz
Während ein ehemaliger SVP-Kantonsrat wegen wiederholten mutmasslichen Missbrauchs lebenslange Haft droht, verteidigt der Kanton Behörden, die die Opfer sofort zu einem Migrationsfall machten.

Die Strafakte ist schon für sich allein düster genug. Ein ehemaliger Aargauer SVP-Kantonsrat, heute 57 Jahre alt, wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, seine ehemalige Partnerin, ihre minderjährige Tochter und eine weitere Frau wiederholt unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Die Anklageschrift umfasst versuchten Mord, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern, wobei jede Tat angeblich mehrfach begangen wurde, und die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft. Er befindet sich seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft und gilt weiterhin als unschuldig, wie es Gesetz und Gewohnheit verlangen, bevor die Justizmaschinerie ihren langsamen Gang beendet.
Was die Menschen über den Gerichtssaal hinaus empört hat, ist die zweite Geschichte, die parallel zur ersten verläuft: die Behandlung der Frauen, sobald der Fall ans Licht kam. Den Berichten zufolge wurden die Opfer nicht mit offensichtlichem Schutz, sondern mit Migrationsprüfungen konfrontiert. Das ist ein ausgesprochen schweizerischer Reflex – effizient, regelgebunden und, wenn der Moment des Urteils kommt, eher gnadenlos.
Der Hintergrund ist unangenehm banal. Die Mutter lernte den Mann im Urlaub kennen, ging eine Beziehung mit ihm ein und wurde von ihm als Haushälterin auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags eingestellt, der ihr eine Aufenthaltsbewilligung verschaffte. Als er im Herbst 2023 verhaftet wurde, verlor sie ihre Arbeit. Sie und ihre Tochter wandten sich daraufhin an das Sozialamt in Untersiggenthal. Anstatt regulärer Sozialhilfe erhielten sie Nothilfe, und die Gemeinde meldete sie auch dem Migrationsamt. Da der Verlust der Arbeit eine Überprüfung des Aufenthaltsstatus auslösen kann, schwebt nun der Verdacht auf Scheinarbeit über ihnen, mit einer möglichen Ausweisung aus der Schweiz als Folge.
Ihre Anwälte sagen, die Behörden hätten die härteste verfügbare Interpretation gewählt. Oskar Gysler, der die Mutter vertritt, sagt, es gebe keine klaren Beweise dafür, dass die Arbeit fiktiv war. Tamara de Caro, die die Tochter vertritt, argumentiert, dass zwei Frauen, die sexuelle Gewalt erlitten hatten, zuerst hätten geholfen werden müssen, anstatt sofort gefragt zu werden, ob sie noch ein Bleiberecht im Land hätten. Sie sagt auch, dass der Fall heikel genug war, um eine engere Kommunikation zwischen den Behörden zu erfordern, etwas, das anscheinend gefehlt hat.
Diese Kritik trifft, weil sie zu einem breiteren Muster passt: Jedes Amt scheint die restriktivere Option gewählt zu haben, als ob Vorsicht an sich eine Tugend wäre. De Caro sagt, das Migrationsamt hätte eine Härtefallbewilligung erteilen können, während die Sozialbehörde normale Hilfe hätte zahlen können. Stattdessen wählten beide den engeren Weg. Das Ergebnis ist vorhersehbar genug, um deprimierend zu sein: Opfer werden als administrative Risiken behandelt, bevor sie als Menschen behandelt werden.
Die Aargauer Regierung wehrt sich. Dieter Egli, der zuständige Kantonsrat, sagt, er verstehe die Empörung und sei selbst erschüttert. Er besteht jedoch darauf, dass das Migrationsamt zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht über die Informationen verfügte, die es heute besitzt, und dass der Fall weiterhin geprüft wird, nicht erst seit Beginn der Medienberichterstattung. Er sagt auch, dass die Behörden prüfen, ob intern zu wenig Informationen ausgetauscht wurden. Derzeit habe er keine Anhaltspunkte dafür, was schiefgelaufen sei, aber er nehme die Anschuldigung ernst.
Untersiggenthal teilt schriftlich mit, dass es sich aufgrund des Amtsgeheimnisses, der Persönlichkeitsrechte und der noch laufenden Verfahren nicht rückwirkend zum Einzelfall äußern könne. Egli verteidigt auch die Gemeinde: Gemäss Kantonsrecht und politischem Willen müssen Gemeinden Ausländer, die Sozialhilfe beziehen, dem Migrationsamt melden. Mit anderen Worten, die Gemeinde tat, was das System ihr vorschrieb.
Und da liegt, im Kleinen, das Problem. Ein Staat kann sich nachträglich immer erklären. Er kann auf Regeln, Verfahren und ausstehende Überprüfungen verweisen. Was er nicht so leicht erklären kann, ist, warum in einem Fall, der mutmaßlich wiederholte sexuelle Gewalt betrifft, der erste institutionelle Instinkt darin bestand, den Aufenthaltsstatus zu überprüfen, anstatt Unterstützung zu sichern. Die Schweiz hält sich gerne für fair, präzise und menschlich. Manchmal wirkt sie eher wie ein Land, das Formularen mehr vertraut als Menschen.
Verfasst von Freya Stensrud freya.stensrud@alpineweekly.com
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