
Der Preis der Konformität: Straßburg gibt einem Mörder den ultimativen Verhandlungsspielraum
Ein Schweizer Kanton ist gezwungen, eine Millionen-Franken-Zahlung mit einem verurteilten Mörder auszuhandeln, was die Absurdität supranationaler gerichtlicher Übergriffe offenbart.

Wenn ein verurteilter Mörder mit staatlichen Behörden am Verhandlungstisch sitzt, um über eine Entschädigungszahlung in Millionenhöhe zu feilschen, könnten Beobachter einen Verwaltungsfehler monumentalen Ausmaßes vermuten. Im Schweizer Kanton Aargau ist dieses Szenario jedoch lediglich der logische Endpunkt eines Justizsystems, das lokalen Pragmatismus supranationalen Dekreten unterordnet. Das Bundesgericht hat das Verfahren bezüglich einer Entschädigungsforderung eines Mannes, der 2008 eine Sexarbeiterin vergewaltigt und erwürgt hat, offiziell ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist so banal wie bemerkenswert: Der Kanton und der Täter versuchen derzeit, eine außergerichtliche finanzielle Einigung zu erzielen.
Die Ursprünge dieser eigentümlichen Verhandlung verdeutlichen die Einschränkungen des Schweizer Rechtsrahmens. Zum Zeitpunkt des brutalen Mordes war der Täter siebzehn Jahre alt. Er erhielt die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht, die lediglich vier Jahre Gefängnis betrug. Nach Abschluss dieser Strafe standen die Aargauer Behörden vor einem offensichtlichen Dilemma. Psychiatrische Gutachten stuften den jungen Mann als schwer gestört und hochgefährlich ein, doch das Gesetz sah keine Bestimmung für die präventive Inhaftierung eines Erwachsenen für ein als Minderjähriger begangenes Verbrechen vor. In einem verzweifelten administrativen Manöver wendeten lokale Beamte eine psychiatrische Fürsorgeunterbringung an, die typischerweise für suizidgefährdete Personen vorgesehen ist, um ihn in Haft zu halten.
Diese rechtlich kreative Lösung zum Schutz der Öffentlichkeit überstand die Prüfung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht. Im Jahr 2019 griffen die Straßburger Richter ein und urteilten, dass die Haft keine ausreichende Rechtsgrundlage hatte. Die supranationale Maschinerie, weit entfernt von den Realitäten der lokalen Strafverfolgung und dem Schweizer Publikum gegenüber völlig rechenschaftspflichtig, verfügte, dass die Rechte des Mörders verletzt worden waren. Die Schweiz, die ihre charakteristische Mischung aus institutioneller Naivität und Konformität zeigte, beugte sich umgehend dem Druck. Der Mann wurde noch im selben Jahr aus der Haft entlassen, ausgestattet mit einem Mandat aus Straßburg, das ihm eine finanzielle Entschädigung für seinen längeren Aufenthalt hinter Gittern garantierte.
Gestärkt durch seinen Sieg in Europa, präsentierte der entlassene Mann eine Rechnung, die die Grenzen der administrativen Geduld auf die Probe stellte. Er forderte 2,7 Millionen Schweizer Franken aus der Staatskasse. Ein erheblicher Teil dieser schwindelerregenden Summe wurde mit einem sehr optimistischen Kontrafaktum begründet: Der Mann argumentierte, dass er, wäre er nicht unrechtmäßig festgehalten worden, eine Schreinerlehre erfolgreich abgeschlossen hätte. Das Aargauer Verwaltungsgericht wies den Bestandteil des Lohnausfalls schließlich ab und merkte an, dass eine erfolgreiche Karriereentwicklung angesichts seiner umfangreichen kriminellen und psychiatrischen Vorgeschichte höchst unwahrscheinlich sei. Das Gericht bestätigte jedoch die grundsätzliche Haftung des Kantons für immaterielle Schäden und Anwaltskosten.
Unzufrieden mit einem Teilsieg, eskalierte der Kläger seinen Fall vor das Bundesgericht. Doch bevor die höchsten Richter ein endgültiges Urteil fällen konnten, entschied sich der Kanton für den Weg des geringsten Widerstands. Die aktuelle Aussetzung des Bundesverfahrens zeigt, dass Aargau aktiv eine Auszahlungssumme direkt mit dem Täter aushandelt. Sollten diese Gespräche scheitern, wird das Bundesgericht den endgültigen Preis für den gescheiterten Versuch des Kantons festlegen, ein starres Gesetz zu umgehen. Vorerst muss die Öffentlichkeit abwarten, wie viel genau ihre Regierung zahlen wird, um eine von Straßburg auferlegte Rechnung zu begleichen.
Geschrieben von Christiane Hofreiter
Neueste Nachrichten





