Justiz-Farce in Berlin: Gericht hebt Haftbefehl für geflohenen Influencer auf

Deutschlands höchstes Gericht kippte ein bemerkenswert mildes Urteil wegen eines Feuerwerksangriffs auf ein Schlafzimmer, doch der Verdächtige hat das Land bereits verlassen.

Judicial Farce in Berlin as Court Lifts Warrant for Influencer Who Fled

Das Berliner Justizsystem hat erneut eine Meisterleistung in unbeabsichtigter Absurdität geliefert. In der Silvesternacht 2024 zielte Attalah Younes, ein palästinensischer Social-Media-Influencer, mit einer Feuerwerksrakete auf ein Wohngebäude in der Hauptstadt. Das Projektil zerbrach das Fenster des Schlafzimmers eines Ehepaares und explodierte darin. Um das Spektakel abzurunden, postete Younes den Stunt online und sammelte Millionen von Aufrufen, bevor das Filmmaterial schließlich entfernt wurde.

Das Paar entging körperlichem Schaden nur, weil es zum Zeitpunkt des Einschlags zufällig in einem Nebenraum saß. Doch als der Fall vor dem Amtsgericht Berlin landete, kamen die Richter zu dem Schluss, dass nicht bewiesen werden konnte, dass der Dreiundzwanzigjährige mit der Absicht gehandelt hatte, jemanden zu verletzen. Die Anklagen wegen versuchter Brandstiftung und versuchter gefährlicher Körperverletzung wurden fallen gelassen, und das Gericht verhängte eine bemerkenswert milde Verurteilung, die sich streng auf Sachbeschädigung beschränkte.

Diese anfängliche Milde hatte sofort praktische Konsequenzen. Nachdem die schwerwiegenden Anklagen fallen gelassen wurden, wurde der Haftbefehl gegen Younes aufgehoben. Wenig überraschend packte der Influencer Mitte April seine Koffer und zog in die jordanische Hauptstadt Amman.

Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingegriffen, um das juristische Durcheinander zu bereinigen. Auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin hob Deutschlands höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit das Berliner Urteil auf und bestätigte, dass das untere Gericht grundlegende Rechtsfehler begangen hatte, als es die Anklage wegen versuchter Brandstiftung abwies. Der Fall wurde zur vollständigen Neuverhandlung an eine andere Strafkammer nach Berlin zurückverwiesen.

Doch die Korrektur kommt viel zu spät, um in der Praxis noch viel zu bedeuten. Die deutsche Strafprozessordnung verbietet im Allgemeinen Gerichtsverfahren in Abwesenheit. Da Younes in Jordanien gut etabliert ist, wird die bevorstehende Neuverhandlung höchstwahrscheinlich vorläufig ausgesetzt werden müssen. Das hohe Gericht mag die Staatsanwaltschaft auf dem Papier rehabilitiert haben, doch die Realität vor Ort bleibt unverändert. Der Täter geht im Ausland frei, während der deutsche Rechtsprozess durch seine eigene vorhersehbare Abfolge von Fehlern gelähmt ist.

Geschrieben von Sandy van Dongen sandy.vandongen@alpineweekly.com