
Hochspannung auf dem Arbeitsweg am Morgen
Der Bundesrat beabsichtigt, die Transportpolizei mit Tasern auszustatten und Züge mit KI-gestützter Überwachung auszustatten.

Pendler in Schweizer Zügen, Trams und Bussen könnten bald eine deutliche Veränderung in der Atmosphäre ihres täglichen Arbeitswegs bemerken. Der Bundesrat hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Transportpolizei mit Tasern ausstatten und gleichzeitig den Einsatz von Bodycams sowie die Live-Videoüberwachung, ergänzt durch künstliche Intelligenz, im gesamten öffentlichen Verkehrsnetz des Landes ausweiten würde.
Der Vorstoss, Transportbeamte mit Elektroschockwaffen auszurüsten, geht auf eine parlamentarische Motion des SVP-Nationalrats Michaël Buffat zurück. Nachdem das Parlament den Auftrag genehmigt hat, passt die Exekutive nun die Verordnung über die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr an. Was einst eine eher unauffällige Transitpatrouille war, wird effektiv aufgerüstet, um hochspannende physische Auseinandersetzungen zu bewältigen.
Um sicherzustellen, dass diese neuen Destabilisierungsgeräte nicht im Verborgenen eingesetzt werden, dürfen Transportpolizisten Bodycams tragen. Doch der Ehrgeiz des Bundesrates beschränkt sich nicht auf die Strafverfolgung. Änderungen der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr sollen einen rechtlichen Rahmen dafür schaffen, dass auch Fahrkartenkontrolleure, Fahrer und Bordpersonal mit Kameras ausgerüstet werden.
Der Überwachungsapparat geht über die Aufzeichnung vom Revers eines Schaffners hinaus. Die vorgeschlagene Revision legt Regeln für das Echtzeit-Videostreaming aus dem Inneren von Transportfahrzeugen fest. Eine solche Live-Überwachung wird immer dann zulässig sein, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung ein überwiegendes öffentliches Interesse basierend auf der spezifischen Route und Tageszeit identifiziert, oder wenn ein Fahrgast aktiv Hilfe anfordert. Reisende werden durch Schilder informiert, wenn Live-Streaming im Gange ist.
Künstliche Intelligenz wird auch zur Analyse aufgezeichneter Videoaufnahmen eingesetzt. Die Regierung setzt eine Fünfjahresfrist für die erstmalige Einführung von Bodycams, Live-Streaming und KI-Auswertung fest, innerhalb derer das Parlament voraussichtlich eine dauerhafte rechtliche Grundlage im Bundesrecht schaffen wird. Die öffentliche Konsultation zu diesen Massnahmen läuft bis zum 16. November 2026. Ob eine routinemässige Zugfahrt tatsächlich Elektroschockwaffen und Echtzeit-KI-Überwachung erfordert, ist eine Frage, die sich die Passagiere stellen müssen, wenn neue Warnschilder auf ihren täglichen Routen erscheinen.
Verfasst von Thorben Thiede thorben.thiede@alpineweekly.com



