Ein vertraulicher Bericht, ein öffentliches Problem: das Bundesgericht unter die Lupe genommen

Die parlamentarischen Kommissionen halten nun das Dossier über die Beziehung zwischen den Richtern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf in Händen — und damit eine Frage, die das Gericht lieber nicht beantworten müsste.

A confidential report, a public problem: the Federal Supreme Court under scrutiny

Das Schweizerische Bundesgericht entdeckt gewöhnlich, dass juristische Ethik am einfachsten zu diskutieren ist, wenn jemand anderes den unangenehmen Teil erledigt hat. Nachdem die Weltwoche im April über eine romantische Beziehung zwischen den Richtern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf berichtet hatte, beauftragte das Gericht eine unabhängige Expertenkommission. Das Ergebnis liegt nun auf den Schreibtischen der zuständigen parlamentarischen Kommissionen, und die Angelegenheit hat sich vom Klatsch zu einem institutionellen Problem entwickelt.

Der Bericht selbst bleibt vertraulich, was in Bern meist bedeutet, dass alle darüber reden werden, nur eben ohne den Komfort, ihn lesen zu können. Er umfasst 15 Seiten und basiert auf Interviews mit 13 Personen. Was er voraussichtlich anspricht, ist ziemlich einfach: wie lange Donzallaz und van de Graaf zusammen waren, ob sie zusammenlebten und wie eng die Beziehung tatsächlich war. Dies sind keine sentimentalen Details. Sie sind wichtig, weil das Schweizer Recht Richtern keine Lebensgemeinschaft erlaubt.

Dieser rechtliche Punkt ist der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Affäre. Wenn die Beziehung die gesetzlich definierte Schwelle überschritten hat, könnten die Konsequenzen schwerwiegend sein. Acht Personen fordern bereits eine Neubetrachtung ihrer Fälle, mit dem Argument, dass zwei Richter möglicherweise auf der Richterbank sassen, obwohl sie dort überhaupt nicht hätten sein dürfen. Einfach ausgedrückt, könnte das Gericht nicht ordnungsgemäss besetzt gewesen sein. Gerichte präsentieren sich gerne als letzte Zuflucht der Präzision; hier wirkt Präzision plötzlich unpraktisch.

Das unangenehmste Szenario ist auch das offensichtlichste. Wenn die Beziehung als Lebensgemeinschaft beurteilt wird, könnten einige frühere Urteile als ungültig angefochten werden. Das würde neue Anhörungen vor einem ordnungsgemäss besetzten Gericht bedeuten. Das Bundesgericht wird diese Frage in den Revisionsverfahren entscheiden müssen, und die Öffentlichkeit wird zumindest erfahren, ob die Beziehung die gesetzliche Definition erfüllte. Die intimeren Details im Bericht werden voraussichtlich dort bleiben, wo Schweizer Institutionen ihre Peinlichkeiten am liebsten sehen: hinter verschlossenen Türen.

Der Bericht wurde nun sowohl der Parlamentarischen Kontrollkommission als auch der Gerichtskommission der Bundesversammlung übermittelt. Erstere beaufsichtigt das Bundesgericht; letztere wird auch entscheiden, ob Donzallaz und van de Graaf zur Wiederwahl in der Herbstsession empfohlen werden sollen. Somit könnte dasselbe Parlament, das die Justiz beaufsichtigen soll, bald aufgefordert werden, das Mandat der überprüften Richter zu erneuern. Eine geschickte Anordnung, wenn man eine Vorliebe für institutionelle Selbstreferenz hat.

Was diese Episode zeigt, ist nicht bloss eine private Beziehung, die der Öffentlichkeit preisgegeben wird. Sie zeigt, wie fragil die richterliche Legitimität wird, wenn die Grenze zwischen Privatleben und richterlicher Pflicht verschwimmt. Die Schweiz denkt gerne, ihre Institutionen seien solide, diskret und fast selbstkorrigierend. Dieser Fall legt etwas weniger Schmeichelhaftes nahe: Selbst ein angesehenes Gericht kann am Ende auf parlamentarische Kommissionen angewiesen sein, um ein Problem zu lösen, das es nie hätte haben dürfen.

Verfasst von Christiane Hofreiter

christiane.hofreiter@alpineweekly.com