
Unternehmenshaftung am Himmel: Luftfahrtunternehmen wegen Abschiebeflügen verklagt
Private Auftragnehmer, die einen umstrittenen Abschiebebefehl von 2025 ausführten, werden von venezolanischen Abgeschobenen, die in ein Hochsicherheitsgefängnis geschickt wurden, verklagt.

Die Privatisierung der Grenzkontrollen ist seit langem ein lukratives, wenn auch rechtlich heikles Geschäftsmodell. Zwei amerikanische Luftfahrtunternehmen entdecken nun das Ausmaß dieser rechtlichen Risiken. CSI Aviation und GlobalX sind Gegenstand einer in Washington DC eingereichten Bundesklage, die von einer Gruppe venezolanischer Männer erhoben wurde, die behaupten, die Unternehmen hätten ihren rechtswidrigen Transfer in ein Hochsicherheitsgefängnis in El Salvador ermöglicht. Die Kläger argumentieren, dass die Auftragnehmer staatliche Einnahmen über Bürgerrechte stellten und Flüge durchführten, die ein Bundesrichter ausdrücklich untersagt hatte.
Der Ursprung des Konflikts liegt in einer höchst unorthodoxen politischen Maßnahme, die im März 2025 umgesetzt wurde. Die Trump-Regierung ordnete unter Berufung auf den Alien Enemies Act die Ausweisung von mehr als zweihundert venezolanischen Staatsangehörigen an, die sich in Abschiebehaft befanden. Washington begründete diesen Schritt damit, dass die venezolanische Regierung absichtlich Mitglieder der Tren de Aragua-Bande entsandt hatte, um die Vereinigten Staaten zu destabilisieren. Anstatt die Inhaftierten nach Caracas zurückzuschicken, vermittelte die Regierung eine undurchsichtige Vereinbarung mit El Salvador, um die Abgeschobenen im Centro de Confinamiento del Terrorismo, weithin bekannt als Cecot, unterzubringen.
Für die Luftfahrtunternehmen schien die Operation eine standardmäßige, wenn auch hochprofitable, logistische Übung zu sein. CSI Aviation, ein in Texas ansässiges Unternehmen, fungiert als Hauptvermittler für die Abschiebelogistik des Department of Homeland Security und sicherte sich allein im letzten Jahr gemeldete 1,23 Milliarden US-Dollar an Bundeseinnahmen. Um den Transfer nach El Salvador durchzuführen, beauftragte CSI die in Florida ansässige GlobalX als Subunternehmerin mit der Bereitstellung von drei Flugzeugen. Laut der am 17. Juli eingereichten Klage führten die Unternehmen die Flüge trotz einer gerichtlichen Intervention, die die Rückkehr der Flugzeuge auf US-Boden forderte, durch.
Die Klage, angeführt von Anwälten des Kennedy Human Rights Center, versucht, einen Präzedenzfall für die Unternehmenshaftung in staatlich gelenkten Einwanderungspolitiken zu schaffen. Die Kläger erheben Anschuldigungen wegen Freiheitsberaubung, Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Zufügung seelischen Leidens. Sie behaupten, dass die salvadorianischen Sicherheitskräfte die Abgeschobenen bei ihrer Ankunft in Mittelamerika willkürlicher Inhaftierung und schwerem körperlichen Missbrauch aussetzten. Diese Behauptungen wurden anschließend durch eine Bewertung von Human Rights Watch im November 2025 bestätigt. Die Kläger behaupten, dass die Luftfahrtunternehmen sich der harten Bedingungen, die die Passagiere erwarteten, voll bewusst waren.
Die geopolitischen Machenschaften, die die Männer in Cecot brachten, ermöglichten schließlich ihre Freilassung. Nach anhaltendem öffentlichem Druck und Enthüllungen, dass einige der Inhaftierten keinerlei Bandenzugehörigkeit hatten, führte ein trilateraler diplomatischer Austausch im Juli 2025 dazu, dass die Venezolaner in ihr Heimatland zurückgebracht wurden. Die salvadorianischen Staatsangehörigen, die mit denselben Flügen abgeschoben wurden, bleiben in der Einrichtung inhaftiert.
Weder CSI Aviation noch GlobalX haben sich öffentlich zu der Klage geäußert. Das Department of Homeland Security hat es abgelehnt, sich zu den spezifischen Vorwürfen zu äußern, und verweist Anfragen an die salvadorianische Regierung. Der Fall liegt nun bei Bundesrichter James Boasberg, der entscheiden muss, ob die Kläger eine Sammelklage einreichen können. Das Ergebnis könnte die Grenzen der Rechenschaftspflicht für Privatunternehmen neu definieren, die am Ende der souveränen Einwanderungspolitik stehen.
Verfasst von Freya Stensrud freya.stensrud@alpineweekly.com
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