
Die usbekische Prinzessin und der Preis der Schweizer Naivität
Eine Genfer Privatbank erhält eine bescheidene Geldstrafe, während die Hauptverdächtige in einem usbekischen Gefängnis inhaftiert bleibt, was die höfliche Effizienz der Alpenjustiz unterstreicht.

Die Geschichte einer Autokratentochter und einer Genfer Privatbank ist ein bekanntes Drehbuch in der wohlhabenden, bequem naiven Alpenrepublik. Jahrelang ruhten die Gelder der sogenannten usbekischen Prinzessin, Gulnara Karimova, still in Schweizer Tresoren. Nun hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona eine recht ordentliche Schlussfolgerung zu einer ausgedehnten Geldwäscherei-Saga geliefert. Das Urteil bietet ein Lehrbuchbeispiel für die bescheidene, höfliche Form des Finanzskandalmanagements der Schweiz, das zu einer Busse von drei Millionen Schweizer Franken für das renommierte Institut Lombard Odier führt.
Das Gericht stellte fest, dass die Genfer Bank keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hatte, um einen Mitarbeiter am Geldwaschen zu hindern. Der betreffende Banker wurde verurteilt, weil er die Herkunft der höchst fragwürdigen Gelder nicht ausreichend geprüft hatte. Lombard Odier weist die Einschätzung des Gerichts entschieden zurück. Die Bank erklärte, sie habe zum damaligen Zeitpunkt über ausreichende Kontrollmechanismen verfügt und den Fall selbst durch Meldung an die Behörden eingeleitet. Wenig überraschend hat das Institut seine Absicht bekannt gegeben, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Im Zentrum des illegalen Reichtums stand Karimovas Ausnutzung ihres Status als Tochter des verstorbenen usbekischen Präsidenten Islam Karimov. Während der 2000er Jahre erpresste sie massive Bestechungsgelder von internationalen Telekommunikationsunternehmen, die Zugang zum lukrativen usbekischen Mobilfunkmarkt suchten. Diese Gelder wurden anschließend über ein komplexes Netzwerk von Scheinfirmen und Stiftungen geschleust, bevor sie im vermeintlich sicheren Hafen der Schweiz landeten. Der stets effiziente Staatsapparat hat nun Vermögenswerte und Immobilien im Wert von rund 400 Millionen Schweizer Franken konfisziert, die mit dem System verbunden sind. Die recht hohen Gerichtskosten von über 2,3 Millionen Schweizer Franken werden selbstverständlich direkt von diesen beschlagnahmten Vermögenswerten abgezogen.
Merkwürdigerweise fehlte bei den Verfahren die zentrale Figur selbst. Das Gericht stellte das Verfahren gegen Karimova sowie ihren engsten Vertrauten ein. Während ihre Rechtsvertretung angab, sie wolle nach Bellinzona reisen, um sich den Anklagen zu stellen, verweigerten die usbekischen Behörden ihr die Ausreise. Da sie seit mehreren Jahren in einem usbekischen Gefängnis schmachtet, kamen die Schweizer Richter zu dem Schluss, dass ein Prozess in Abwesenheit grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzen würde. Es ist ein sehr prinzipientreuer, wenn auch etwas bequemer, rechtlicher Ausweg für das Schweizer Justizsystem.
Karimovas Weg von einer glamourösen Präsidentschaftsnachfolgerin zu einer in Ungnade gefallenen Insassin begann um 2013 seinen steilen Abstieg, als sich internationale Korruptionsvorwürfe häuften. Nach dem Tod ihres Vaters wandte sich der heimische Machtapparat vollständig gegen sie, was ihr Schicksal hinter Gittern besiegelte. Der Schweizer Finanzsektor wiederum verkraftet eine relativ bescheidene Strafe, was die anhaltende Fähigkeit des Landes widerspiegelt, globale Korruption mit bürokratischer Distanz und minimaler Störung seiner florierenden Wirtschaft zu verarbeiten.
Verfasst von Thomas Nussbaumer
Neueste Nachrichten





