
Die starke Illusion der Schweizer Ordnung
Eine Untersuchung deckt einen Markt für illegal wirksame Energy-Drinks auf und wirft Fragen zur Effektivität der Schweizer Regulierungsaufsicht auf.

Man könnte annehmen, dass in der Schweiz, einem Land der akribischen Regulierung, der Inhalt einer einfachen Getränkedose über jeden Zweifel erhaben wäre. Die Realität scheint jedoch eher chaotisch zu sein. Eine kürzlich durchgeführte journalistische Untersuchung hat ergeben, dass zahlreiche im Land verkaufte Energy-Drinks Koffeinmengen enthalten, die weit über dem gesetzlichen Limit liegen und in Online-Shops sowie spezialisierten Geschäften frei zirkulieren.
Das Schweizer Gesetz ist recht eindeutig: Ein halber Liter Energy-Drink darf nicht mehr als 160 Milligramm Koffein enthalten. Dies ist eine vernünftige, wenn auch nicht übermäßig vorsichtige, Grenze, die dem Verbraucherschutz dienen soll. Dennoch ergab ein Test von 27 Produkten, dass mehr als ein Drittel davon diesen Grenzwert überschritt. Einige Marken deklarierten ihre Nichteinhaltung unverfroren auf dem Etikett, mit Koffeinmengen von 180 bis zu erstaunlichen 300 Milligramm. Ein besonders potentes Gebräu enthielt laut Labor über 338 Milligramm, deutlich mehr, als selbst auf der eigenen Verpackung angegeben war.
Dieser Zustand deutet auf einen merkwürdigen Bruch in der Verantwortungskette hin. Der Bund ist mit der Überwachung von Importen betraut, während die Kantone die Waren im Land überwachen sollen. Die kantonalen Behörden wiederum erklären, dass ihre Kontrollen „risikobasiert“ seien und die Hauptpflicht bei den Importeuren und Verkäufern liege. Dies ist eine bequeme, letztendlich aber ineffektive Verteilung der Rechenschaftspflicht. Es scheint, dass das Risiko dieser stark koffeinhaltigen Produkte, bis Journalisten anfingen, Fragen zu stellen, nicht als signifikant genug für ein proaktives Eingreifen angesehen wurde.
Die offizielle Reaktion, einmal ausgelöst, war vorhersehbar. Der Kanton Zug ordnete einen Rückruf für einen der schlimmsten Übeltäter und mehrere verwandte Produkte an. Einige Online-Händler entfernten die illegalen Artikel schnell aus ihren virtuellen Regalen, während andere einfach nicht reagierten. Die Hersteller ihrerseits boten bekannte Ausreden an, wonach die Produkte für andere Märkte bestimmt gewesen seien und ohne ihr Wissen in die Schweiz importiert worden wären. Es ist eine Erzählung, die die Schuld bequem auf schurkische, nicht autorisierte Händler abwälzt.
Diese Episode ist mehr als nur eine Geschichte über zuckerhaltige Getränke. Sie stellt die Wirksamkeit eines Regulierungssystems in Frage, das anscheinend auf einem Ehrensystem basiert, bis das Gegenteil bewiesen ist. Während große Supermarktketten die Regeln einzuhalten scheinen, floriert ein Parallelmarkt für Importwaren mit minimaler Aufsicht. Die Debatte hat sich nun unweigerlich der Politik zugewandt, mit Forderungen nach einem Mindestalter von 16 Jahren für den Kauf dieser Getränke. Doch die Einführung neuer Regeln erscheint verfrüht, wenn der Staatsapparat offensichtlich Schwierigkeiten hat, die bereits bestehenden durchzusetzen. Bevor Gesetzgeber eilig weitere Gesetze schaffen, sollten sie sich vielleicht zuerst fragen, warum die bestehenden so leicht ignoriert werden.
Geschrieben von Thomas Nussbaumer thomas.nussbaumer@alpineweekly.com




