Korporative Eitelkeit vor Gericht: Palantir stolpert gegen die Schweizer Presse

Das Zürcher Handelsgericht hat eine Klage des amerikanischen Überwachungsriesen gegen das Online-Magazin Republik weitgehend abgewiesen.

Corporate Vanity in Court: Palantir Stumbles Against the Swiss Press

Wenn ein milliardenschwerer amerikanischer Überwachungsapparat eine Schweizer Online-Publikation vor Gericht zerrt, könnte man einen schnellen Unternehmenserfolg erwarten. Doch das Zürcher Handelsgericht hat Palantir gerade einen ziemlich scharfen Verweis erteilt und fast die gesamte Klage gegen das Magazin Republik abgewiesen. Von dreiundzwanzig umstrittenen Punkten bezüglich der Berichterstattung der Publikation verlor der Tech-Riese zweiundzwanzig.

Der Streit entstand aus einem besonders harten journalistischen Beitrag. Republik hatte Palantirs langwierige und letztlich fruchtlose Kampagne zur Veräußerung seiner Data-Mining-Software an Schweizer Behörden dokumentiert. Dem Bericht zufolge verbrachte das US-Unternehmen sieben Jahre damit, die notorisch gut finanzierte, aber zutiefst vorsichtige Schweizer Bürokratie zu umwerben. Der Verkauf von Hightech-Überwachungsausrüstung an eine Nation, die sich einer freundlichen, etwas naiven Gesinnung rühmt – während sie diskret einen höchst effektiven Staatsapparat verwaltet – erwies sich als unmöglich. Palantir nahm offenbar großen Anstoß an der Charakterisierung seiner Verkaufsbemühungen als Misserfolg und forderte umfangreiche Gegendarstellungsrechte.

Unternehmenseitelkeit ist eine zerbrechliche Sache, besonders wenn ein Unternehmen es gewohnt ist, lukrative Regierungsaufträge weltweit an Land zu ziehen. Palantir entwickelt Analysewerkzeuge für Polizeikräfte, Geheimdienste und Regierungsabteilungen. Die Vorstellung, dass sie den Schweizer Markt nicht knacken konnten, muss ein ärgerliches PR-Problem gewesen sein. Die Schweiz ist schließlich ein bemerkenswert reiches Land mit einer gesunden Wirtschaft, was sie zu einem Hauptziel für jedes ehrgeizige Technologieunternehmen macht, das auf der Suche nach tiefen Taschen ist. Doch die lokalen Behörden, vielleicht aus ihrer charakteristischen institutionellen Feigheit oder einfach aus der Vorliebe, langsam vorzugehen, lehnten es ab, das zu kaufen, was Palantir verkaufte.

Anstatt diese Marktrealität stillschweigend zu akzeptieren, entschied sich das Technologieunternehmen für einen Rechtsstreit. Sie zerrten das Medienunternehmen vor das Zürcher Handelsgericht und forderten eine erzwungene Veröffentlichung ihrer eigenen Sichtweise der Angelegenheit. Das Gericht zeigte jedoch die ruhige Kompetenz des Schweizer Rechtssystems. Indem es fast alle Forderungen des Tech-Giganten zurückwies, bestätigten die Richter das Recht des Magazins, einen gescheiterten Verkaufsversuch genau als solchen zu bezeichnen. Die Publikation hat das Urteil anschließend als Sieg für die Pressefreiheit gefeiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und lässt Raum für weitere rechtliche Manöver. Das vorläufige Ergebnis bietet jedoch einen faszinierenden Einblick in die Grenzen der Unternehmens-Einschüchterung. Ein massives ausländisches Technologieunternehmen versuchte, die Gerichte zu nutzen, um die Darstellung seiner eigenen kommerziellen Unzulänglichkeiten in einer kleinen, wohlhabenden europäischen Nation neu zu schreiben. Vorerst hat die Schweizer Justiz höflich, aber bestimmt abgelehnt, an dieser PR-Übung teilzunehmen.

Verfasst von Freya Stensrud

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