
Die Verurteilungsquoten in der Schweiz steigen – doch Migration ist nicht die einfache Erklärung, die Sie vermuten
Nicht-Staatsangehörige sind in der Kriminalstatistik überrepräsentiert. Doch die wahre Geschichte liegt tiefer und hat nichts mit Arbeitsbewilligungen zu tun.

Die Schweiz hat ein Kriminalitätsproblem. Oder vielleicht auch nicht. Je nachdem, welche Statistik man aus den neuesten Veröffentlichungen der Bundesregierung heranzieht, ist das Bild unübersichtlich, widersprüchlich und – wenn man tief genug gräbt – wirklich überraschend.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist seit mehreren Jahren einen Anstieg der schweren Gewaltkriminalität auf. Letztes Jahr, zum ersten Mal seit der Pandemie, sank die registrierte Gesamtkriminalität tatsächlich. Das wäre normalerweise Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Doch die Daten bleiben uneinheitlich, und ein Trend scheint ungebrochen: Personen ohne Schweizer Pass werden überproportional häufig verurteilt.
Nun kommt ein zweiter Datensatz hinzu. Am Montag veröffentlichte die Bundesregierung ihre Verurteilungsstatistik. Im Gegensatz zur PKS, die alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfasst, enthält diese neuere Veröffentlichung nur erwiesene Delikte, die einem bestimmten Täter zugeordnet werden können. Die Polizeidaten reagieren schneller auf Trends, aber die Verurteilungsstatistiken bieten präzisere Informationen darüber, wer die Täter tatsächlich sind. Experten sagen, man brauche beides, um ein zuverlässiges Bild zu erhalten.
Und die Verurteilungsstatistik bestätigt die grundlegende Erkenntnis: Schweizer Bürger werden deutlich seltener verurteilt. Der Anteil der Verurteilungen von Personen ohne Schweizer Pass ist überproportional hoch – und steigt.
Ein häufiger Einwand ist, dass diese Zahlen Delikte nach dem Ausländergesetz umfassen, die Schweizer Bürger nicht begehen können, wie z.B. illegaler Aufenthalt. Entfernt man diese, so das Argument, könnte sich die Lücke verkleinern. Doch selbst nach Abzug dieser Kategorie ändert sich das Gesamtbild nicht.
Von 95.424 Verurteilungen richteten sich 52.243 – oder 54,7 Prozent – gegen Personen ohne Schweizer Pass. Dieser Anteil ist doppelt so hoch wie der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung von 27 Prozent. Betrachtet man nur das Kernstrafrecht und lässt Verkehrsdelikte beiseite, steigt der Anteil auf 63,4 Prozent. Vor zehn Jahren lag dieser Wert bei 58 Prozent.
Also muss Zuwanderung der Hauptgrund sein, oder? Nicht ganz.
Zwischen 2015 und 2025 sank die Zahl der Kernstrafrechtsverurteilungen gegen Schweizer Passinhaber tatsächlich leicht, von 15.403 auf 14.070. Gleichzeitig wuchs die ausländische Wohnbevölkerung um etwas mehr als 20 Prozent. Doch die Zahl der Verurteilungen von Nicht-Staatsangehörigen stieg im selben Zeitraum nur um sechs Prozent. Das ist ein wesentlich geringerer Anstieg, als das Bevölkerungswachstum vermuten lassen würde.
Warum also werden Personen ohne Schweizer Pass für den Anstieg der Kriminalität verantwortlich gemacht? Die Antwort wird erst klar, wenn man die Gruppe genauer betrachtet.
Der stärkste Anstieg findet sich bei Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung – also solchen ohne regulären langfristigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Zwischen 2015 und 2025 stiegen die Verurteilungen in dieser Gruppe um fast 35 Prozent, von 10.729 auf 14.476. Diese Kategorie umfasst Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen, Personen mit Schutzstatus S, Grenzgänger und sogenannte «Kriminaltouristen». Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung sind hier nicht enthalten.
Die Zahl der Personen ohne langfristigen regulären Status nimmt ebenfalls zu, allerdings von einer viel niedrigeren Basis aus. Diese Zahlen sind auch statistisch schwerer zu erfassen.
Geht man weiter zurück, bis ins Jahr 2007, wird das Bild noch klarer. Die Verurteilungsrate für Schweizer Bürger ist seitdem praktisch stabil geblieben. Bei Ausländern mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist sie um 50 Prozent gestiegen. Doch die Bevölkerung dieser Gruppe ist um über 55 Prozent gewachsen. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt hat also, was die Kriminalität betrifft, eine stabilisierende Wirkung.
Der eigentliche Ausreisser? Verurteilungen von Personen ohne langfristigen regulären Wohnsitz in der Schweiz haben sich seit 2007 mehr als verdreifacht.
Was die Zahlen nicht direkt zeigen, ist, ob die Verurteilten hauptsächlich Kriminaltouristen oder Personen aus dem Asylsystem waren. Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden legen nahe, dass beides der Fall ist. Und es gab Wellenbewegungen. Verurteilungen von Ausländern ohne festen Wohnsitz erreichten bereits in den frühen 2010er Jahren fast das heutige Niveau, getrieben durch verstärkte Migration aus dem Arabischen Frühling und dem Syrienkrieg sowie durch aktive Einbrecherbanden. Nach 2013 ging die Kriminalität von Personen ohne Aufenthaltsstatus über mehrere Jahre zurück – teilweise dank besserer internationaler polizeilicher Zusammenarbeit und einer vorübergehenden Abflachung der Asylzahlen.
Wenn also das nächste Mal jemand die Zuwanderung für steigende Kriminalität verantwortlich macht, legen die Daten nahe, eine Nachfrage zu stellen: Welche Zuwanderung? Die Person mit Arbeitsbewilligung und Mietvertrag? Oder diejenige ohne beides? Die Statistiken sind klar. Die Debatte selten.
Verfasst von Thomas Nussbaumer




