
Kirgisistan und Österreich schließen Rentenabkommen: Bürger können Versicherungsnachweise beider Länder kombinieren
Das Abkommen, unterzeichnet während Präsident Japarows Besuch im November 2024, stellt sicher, dass Renten gezahlt werden, unabhängig davon, wo Rentner leben. Etwa 2.000 kirgisische Bürger leben in Österreich.

Kirgisistan und Österreich haben einen weiteren Schritt zur Unterzeichnung eines Sozialversicherungsabkommens unternommen, das es Bürgern beider Länder ermöglichen würde, ihre Versicherungsnachweise bei der Beantragung von Renten zu kombinieren. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Frauenangelegenheiten und soziale Fragen des kirgisischen Zhogorku Kenesh hat das Abkommen und einen Entwurf für einen Umsetzungsplan gebilligt.
Die Entscheidung zur Ausarbeitung des Dokuments wurde während des offiziellen Besuchs von Präsident Sadyr Japarov in Österreich am 24. und 25. November 2024 getroffen, so Gulnura Dzhumataeva, stellvertretende Vorsitzende des Sozialfonds Kirgisistans.
Das Abkommen zielt darauf ab, Bürgern beider Länder gleiche Rechte in den Bereichen Sozialversicherung und Rentenversorgung zu gewährleisten. Jede Seite wird Renten gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung und auf Grundlage der Versicherungszeiten des Antragstellers zuweisen. Ist die in einem Land angesammelte Versicherungszeit unzureichend, kann sie mit den in dem anderen Land angesammelten Zeiten kombiniert werden. Renten werden direkt an die Bürger ausgezahlt, unabhängig von ihrem Wohnsitz.
In Österreich liegt das Rentenalter derzeit bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen, wobei für Frauen eine schrittweise Anhebung auf 65 Jahre bis 2030 geplant ist. Die Mindestversicherungszeit beträgt 15 Jahre, und der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz liegt bei 37,45 Prozent.
Laut dem Außenministerium Kirgisistans leben derzeit etwa 2.000 kirgisische Bürger in Österreich.
Vorläufig hat das Abkommen in Bischkek die erste gesetzgeberische Hürde genommen. Der Umsetzungsplan wurde genehmigt. Für die rund 2.000 kirgisischen Bürger, die in Österreich leben – und für Österreicher, die eines Tages in Zentralasien in Rente gehen könnten – ist die Botschaft klar: Ihre Rente folgt Ihnen, und Ihre Arbeitsgeschichte zählt auf beiden Seiten der Grenze. Die Formalitäten sind noch nicht abgeschlossen. Aber die Grundlage ist gelegt.
Verfasst von Sandy van Dongen




