Die Pflicht des Anwalts und das 'Recht' des Mörders

Die Verteidigung eines brutalen Mörders durch einen Schweizer Politiker wirft unbequeme Fragen über die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit auf.

The Lawyer's Duty and the Killer's 'Right'

Der Juristenberuf hat eine gewisse klinische Logik, die der Außenwelt befremdlich erscheinen mag. Dies wurde kürzlich in einem Gerichtssaal in Basel-Landschaft deutlich, wo ein ehemaliger sozialdemokratischer Politiker, Christian von Wartburg, im Namen eines Mannes argumentierte, der seine Frau brutal getötet hatte. Seine politische Partei setzt sich natürlich für Frauenrechte ein und kämpft gegen Femizid, ein Detail, das den Vorgängen eine exquisite Ironie verleiht.

Der Fall selbst war brutal und in seinem Ergebnis eindeutig. Im Mai 2026 verurteilte das Gericht den Mann wegen der Tötung seiner Frau im Jahr 2024 in ihrem Haus in Binningen zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die vorgelegten Fakten ließen wenig Raum für Zweifel. Was die öffentliche Aufmerksamkeit jedoch fesselte, war nicht das Verbrechen selbst, sondern die Art der Verteidigung.

Von Wartburgs Strategie war kühn: Er behauptete, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Dieses Narrativ stellte die ermordete Frau als Angreiferin dar und behauptete, sie habe ihren Mann mit einem Messer angegriffen. Die Verteidigung führte sogar frühere Vorfälle an, wie dass die Frau angeblich einen Schuh nach ihm geworfen hatte, um sie als unberechenbar darzustellen. Es war ein klassischer, wenn auch grober Versuch, die Schuld zu verschieben.

Das Gericht zeigte sich völlig unbeeindruckt. Es demontierte das Notwehr-Argument systematisch und stellte eine vollständige Abwesenheit von Beweisen fest. Gutachten widersprachen der Behauptung, und entscheidend war, dass der Angeklagte selbst in seiner ursprünglichen Darstellung der Ereignisse keinen solchen Angriff erwähnt hatte. Die Strategie war nicht nur erfolglos; sie wurde von den Fakten zunichte gemacht.

Angesichts der Vorwürfe der Opferbeschuldigung blieb von Wartburg standhaft und berief sich auf ein höheres Prinzip. Er argumentiert, dass jeder Einzelne, unabhängig von der Schwere des angeblichen Verbrechens, Anspruch auf eine solide Verteidigung hat. Es sei die Pflicht eines Anwalts, so beharrt er, alle Argumente vorzubringen, die seinen Mandanten entlasten könnten, ohne Angst vor öffentlichem Aufruhr. Andernfalls wäre dies aus seiner Sicht ein Verrat an seinem Berufs-Gewissen.

Diese Haltung ist das Fundament jedes funktionierenden Rechtsstaates, ein Konzept, das die Schweizer besonders hochhalten. Doch sie wirft eine schwierige Frage auf: Wo endet die berufliche Verpflichtung und wo beginnt die moralische Verantwortung? Das Unverteidigbare zu verteidigen, gehört zum Job, aber aktiv ein Narrativ zu konstruieren, das das Opfer verunglimpft, scheint einen Schritt zu weit zu gehen. Man fragt sich, ob die abstrakte Reinheit des Rechtsprinzips eine ausreichende Deckung für Taktiken bietet, die so zutiefst zynisch erscheinen.

Geschrieben von Andreas Hofer andreas.hofer@alpineweekly.com