Der sich selbst überführende Verbrecher: Wie Eitelkeit einen Schweizer Raser entlarvte

Ein Autofahrer im Berner Seeland übertrug seine extremen Verkehrsverstösse ins Internet und ersparte der Polizei so die Mühe einer Ermittlung.

The Self-Documenting Felon: How Vanity Caught a Swiss Speeder

Es gab eine Zeit, da erforderte das Brechen des Gesetzes ein gewisses Mass an Diskretion. Heute scheint der moderne Täter die digitale Obscurity weitaus mehr zu fürchten als das Strafgesetzbuch. Der ursprüngliche Drang, virtuellen Beifall zu sammeln, hat eine neue Art von Kriminellen hervorgebracht: den sich selbst überführenden Verbrecher. Warum sich die Mühe machen, den Behörden auszuweichen, wenn man ihnen einfach ein sorgfältig zusammengestelltes, hochauflösendes Portfolio der eigenen Missetaten überreichen kann? Dieses eigenartige Phänomen erreichte kürzlich seinen logischen Abschluss im malerischen, wohlhabenden Herzen der Schweiz, einem Land, das für sein hervorragendes Bildungssystem bekannt ist – obwohl akademische Strenge offensichtlich keine tiefgreifende individuelle Dummheit heilen kann.

Die Berner Kantonspolizei schloss kürzlich eine Untersuchung gegen einen lokalen Autofahrer ab, der die Landstrassen des Berner Seelands in seine persönliche Rennstrecke verwandelt hatte. Zwischen Anfang Februar und Mitte März beging dieser ehrgeizige Einzelne nicht weniger als zehn schwere Verkehrsverstösse. Seine Krönung war es, sein Fahrzeug auf einer Landstrasse, die streng auf 80 km/h begrenzt ist, auf erstaunliche 227 Stundenkilometer zu beschleunigen, womit er die gesetzliche Grenze um unglaubliche 147 Stundenkilometer überschritt. Nicht zufrieden damit, das Land zu terrorisieren, schaffte er es auch, in der 50er-Zone seiner eigenen Wohngemeinde 125 Stundenkilometer zu fahren. Dies sind keine blossen Konzentrationsschwächen; es sind vorsätzliche Taten automobilen Wahnsinns.

In einem weniger funktionierenden Staat könnte solch rücksichtsloses Verhalten ungestraft bleiben. Doch die Schweiz besitzt einen hocheffizienten, wenn auch manchmal naiven, Staatsapparat. Die Behörden mussten nicht einmal ihr übliches Arsenal an ausgeklügelten Radarfallen einsetzen, um den Verdächtigen festzunehmen. Stattdessen verliessen sie sich auf den Bürgersinn der lokalen Bevölkerung und die unersättliche Eitelkeit des Fahrers. Rechtschaffene Bürger stiessen auf das Social-Media-Konto des Täters, wo dieser stolz Videobeweise seiner extremen Raserei hochgeladen hatte, und leiteten das Material umgehend an die Behörden weiter. Die Polizei musste sich lediglich zurücklehnen, einige Videogutachten in Auftrag geben und die genaue Geschwindigkeit seiner digitalen Hybris berechnen.

Konfrontiert mit seinen eigenen filmischen Produktionen gestand der Fahrer die Liste der Vergehen. Die Konsequenzen waren so schnell wie seine Fahrweise: Die Behörden zogen ihm sofort den Führerschein ein und beschlagnahmten das Fahrzeug, das mutmasslich für seine Online-Eskapaden verwendet wurde. Es hat eine gewisse poetische Gerechtigkeit, zu sehen, wie die Maschinerie einer gut funktionierenden Gesellschaft einen Mann verarbeitet, der freiwillig seine eigene Anklageschrift geliefert hat. Bürger in dieser wohlhabenden Nation geniessen immensen Reichtum, makellose Infrastruktur und den Luxus der Sicherheit, doch einige sind erstaunlich bereit, ihre Freiheit und das Leben anderer für flüchtigen Internetruhm zu riskieren. Die Berner Polizei kann diesen Fall mit minimalem Aufwand abschliessen, während wir anderen nur über die schiere, unverfälschte Dummheit des Social-Media-Zeitalters staunen können.

Verfasst von Andreas Hofer andreas.hofer@alpineweekly.com