
Der Beweisverlust im Alan-Jones-Prozess
Während die Staatsanwaltschaft Anklagen gegen einen Teenager fallen lässt, offenbart der Prozess gegen Australiens ehemaligen Rundfunkgiganten die Zerbrechlichkeit historischer Anschuldigungen.

Während sich der Prozess gegen den ehemaligen australischen Rundfunk-Titanen Alan Jones in der achten Woche am örtlichen Gericht Downing Centre in Sydney hinzieht, ist der weitläufige Fall der Anklage auf das erste größere öffentliche Hindernis gestoßen. Die Staatsanwaltschaft hat am Montag abrupt eine Anklage wegen unsittlicher Berührung fallen gelassen, die einen 17-jährigen Kläger betraf, wodurch die Gesamtzahl der mutmaßlichen Opfer im Verfahren von sechs auf fünf reduziert wurde. Für einen 85-jährigen ehemaligen Radiomoderator, dessen beeindruckende Karriere einst die nationalen politischen Agenden diktierte, stellt der plötzliche Rückzug einer Anschuldigung einen seltenen taktischen Sieg in einem hochriskanten Rechtsstreit dar.
Die zurückgezogene Anklage stammte von einer öffentlichen Veranstaltung im September 2012, bei der der junge Kläger – vor Gericht nur als F bezeichnet – Jones vorgeworfen hatte, ihm unangemessen durch die Kleidung an den Po gefasst zu haben. Nach Streichung dieser Anklagepunkte ist Jones immer noch mit 21 Anklagen wegen unsittlicher Berührung und nicht-einvernehmlicher sexueller Berührung konfrontiert, die einen Zeitraum von 2003 bis zum Ende seiner 35-jährigen Rundfunkkarriere umfassen. Jones, der zuvor auch die nationale Rugby-Mannschaft trainiert hatte, hat stets seine Unschuld in Bezug auf alle Anschuldigungen beteuert.
Der Rückzug der Behauptung des Teenagers unterstreicht die umfassendere Beweisreiberei, die diesen langwierigen Prozess kennzeichnet. Ein Großteil des Verfahrens hat sich zu einem zermürbenden Duell über Erinnerung, Kontext und Zeugenglaubwürdigkeit entwickelt. Diese Reibung war besonders offensichtlich während der Zeugenaussagen bezüglich eines hochkarätigen ehemaligen Athleten, pseudonymisiert als M, der behauptete, Jones habe ihn vor über einem Jahrzehnt bei einem überfüllten Treffen gewaltsam geküsst und später in seiner Sydneyer Wohnung unerwünschte Annäherungsversuche gemacht.
Um die Darstellung des Athleten über einen öffentlichen Übergriff zu untergraben, lud die Verteidigung vier Anwesende der Veranstaltung vor. Jeder bezeugte, nichts Ungewöhnliches zwischen dem ehemaligen Skandalmoderator und dem Sportstar bemerkt zu haben, wobei ein Zeuge anmerkte, dass eine Umarmung oder ein Kuss in einem solchen Raum kaum seiner Aufmerksamkeit entgangen wäre. Diese Taktik stellte jedoch die Geduld des vorsitzenden Richters Glenn Walsh auf die Probe, der den Beweiswert der Vorlage von Zeugen, deren einziger Beitrag ihre Unfähigkeit war, sich daran zu erinnern, einen der Männer gesehen zu haben, offen in Frage stellte.
Doch in einem Prozess, der stark auf unbestätigten historischen Berichten beruht, verdeutlichen solche rechtlichen Manöver die große Herausforderung, der sich Staatsanwälte gegenübersehen, wenn sie jahrzehntelange Gerüchte in konkrete strafrechtliche Verurteilungen umwandeln wollen. Da drei Kläger – darunter ein ehemaliger Radiokollege und ein weiterer junger Athlet – bereits Aussagen zu Vorfällen in Privatwohnungen und Büros gemacht haben, muss das Gericht nun lebhafte persönliche Erinnerungen gegen die kalte Realität des vernünftigen Zweifels abwägen.
Geschrieben von Thorben Thiede thorben.thiede@alpineweekly.com



