
Zürcher Mandat zum assistierten Suizid: Wenn staatlicher Zwang auf privates Gewissen trifft
Ein bevorstehendes kantonales Referendum zwingt die Wähler, zwischen individueller Selbstbestimmung und der institutionellen Autonomie privater Pflegeeinrichtungen zu wählen.

Am 27. September entscheiden die Stimmberechtigten im Kanton Zürich darüber, ob das private Gewissen dem öffentlichen Mandat im Bereich der Sterbehilfe weichen muss. Eine ursprünglich universellen Zugang in allen Einrichtungen fordernde Volksinitiative wurde vom Kantonsrat in einen Gegenvorschlag umgewandelt, der lediglich psychiatrische Kliniken und Gefängnisse ausschliesst. Nun durch ein Referendum angefochten, versucht die vorgeschlagene Gesetzgebung, jedes Spital und Pflegeheim im Kanton zu zwingen, assistierten Suizid in ihren Mauern zu erlauben.
Sterbehilfe geniesst in der gesamten Schweiz breite gesellschaftliche Akzeptanz, doch erlauben die aktuellen Zürcher Vorschriften privaten Institutionen und Spitälern, die Praxis in ihren Räumlichkeiten zu verbieten. Öffentlich finanzierte Heime, die etwa 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen des Kantons ausmachen, sind bereits verpflichtet, assistierten Suizid zu gestatten. Die anstehende Abstimmung würde die verbleibenden institutionellen Verweigerungstaschen eliminieren und private sowie religiös gebundene Einrichtungen zwingen, ihre Türen für Sterbehilfeorganisationen zu öffnen.
Die Debatte stellt individuelle Selbstbestimmung der institutionellen Autonomie gegenüber. Befürworter des Gesetzes verweisen auf das physische Leid, das entsteht, wenn Patienten gezwungen sind, aus Spitälern verlegt zu werden, um zu Hause zu sterben. Die grünliberale Kantonsrätin Claudia Hollenstein berichtete, wie ihr todkranker Vater eine unbetäubte Heimreise aus einem Zürcher Spital ertragen musste, um die erforderliche mentale Kapazität für den assistierten Suizid aufrechtzuerhalten, einfach weil das Spital die Prozedur nicht zulassen wollte.
Gegner hingegen argumentieren, dass private Einrichtungen das Recht behalten sollten, schützende Räume zu bewahren. Markus Schaaf, ein EVP-Kantonsrat, der das Pflegeheim Zentrum Rämismühle in der Region Tösstal leitet, argumentiert, dass die Zulassung des assistierten Suizids eine psychologische Belastung für das Personal und die benachbarten Bewohner darstellt. Er warnt davor, den assistierten Tod so weit zu normalisieren, dass ältere Bewohner sich auf blosse finanzielle Belastungen reduziert fühlen könnten.
Zürich ist in dieser Angelegenheit kaum Neuland. Kantone wie Genf und Wallis verlangen bereits von allen Spitälern und Pflegeeinrichtungen, assistierten Suizid zu dulden, während Waadt, Neuenburg, Jura und Graubünden ähnliche Verpflichtungen für öffentlich beauftragte Institutionen durchsetzen. Auch die Parlamente in Nidwalden und Solothurn haben vergleichbare Massnahmen genehmigt.
Doch die praktischen Auswirkungen in Zürich könnten im Vergleich zur ideologischen Reibung, die sie erzeugt, bescheiden sein. Statistiken zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Personen, die sich für assistierten Suizid entscheiden, in ihren eigenen Wohnungen oder in den Räumlichkeiten spezialisierter Organisationen sterben. Nur etwa 15 Prozent der assistierten Todesfälle ereignen sich in Pflegeheimen, und Fälle in Spitälern bleiben seltene Einzelfälle.
Die Zürcher Wähler sind somit aufgerufen zu entscheiden, ob staatlicher Zwang notwendig ist, um eine Praxis zu standardisieren, die ohnehin hauptsächlich hinter privaten Wohntüren stattfindet. Das Referendum präsentiert ein klassisches Schweizer Dilemma: einen wohlmeinenden Drang zur persönlichen Autonomie, der unweigerlich die Freiheit privater, glaubensbasierter Organisationen verletzt, ihre eigene operative Ethik zu definieren.
Geschrieben von Andreas Hofer andreas.hofer@alpineweekly.com




