Das Verbot der Opposition: Die verzweifelte Definition von Demokratie der SPD

Angesichts starker Gegenwinde bei Wahlen versucht Deutschlands Regierungspartei, die politische Brandmauer gegen die AfD zu einem Verfassungsauftrag zu erheben.

Banning the Opposition: The SPD's Desperate Definition of Democracy

Wenn eine Regierungspartei kontinuierlich an Wählerunterstützung verliert, wird die Versuchung, die Opposition einfach zu verbieten, bemerkenswert verlockend. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands scheint genau an diesem Punkt angekommen zu sein. SPD-Chef Lars Klingbeil hat entschieden, dass der politische Cordon Sanitaire gegen die Alternative für Deutschland nicht länger nur eine Frage der Wahlstrategie ist, sondern eine grundlegende verfassungsrechtliche Verpflichtung.

In einem Artikel für die Wochenzeitung Die Zeit hat Klingbeil versucht, die sogenannte Brandmauer gegen die AfD zu einem rechtlichen Absolutum zu erheben. Anstatt sich der mühsamen Arbeit zu widmen, die wirtschaftliche Stagnation, die explodierenden Energiekosten und die sozialen Reibereien, die aus Jahrzehnten ungezügelter Einwanderung resultieren und Wähler nach rechts treiben, anzugehen, bevorzugt der SPD-Vorsitzende eine gerichtliche Abkürzung. Er argumentiert, dass die Isolation der AfD nicht dazu dient, ihren Wahlerfolg zu verhindern, sondern Verfassungsfeinde daran zu hindern, Macht zu erlangen. Zur Begründung beruft er sich auf Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes und behauptet, die Menschenwürde sei unantastbar und diejenigen, die sie angeblich bedrohen, müssten jeden Anteil an politischer Autorität verwehrt bekommen.

Grundlage für Klingbeils weitreichende Forderung ist kein Dossier der Verfassungsschutzbehörden, sondern ein 1.500 Seiten starkes Dokument der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dieser private Verein, stark unterstützt von linksorientierten Aktivistennetzwerken wie Campact und Volksverpetzer, behauptet, über 2.500 Fälle systematischen Angriffs auf die Menschenwürde durch AfD-Funktionäre zusammengetragen zu haben. Den Autoren zufolge deuten 220 dieser Fälle auf die Absicht hin, politische Gegner strafrechtlich zu verfolgen. Für den SPD-Vorsitzenden ist diese privat finanzierte Zusammenstellung ein ausreichender Grund, um zu fordern, dass die staatlichen Sicherheitsapparate ein formelles Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten. Er bezeichnet dieses potenzielle Verbot nicht nur als Option, sondern als demokratische Pflicht.

Natürlich geht die Begründung über rein verfassungsrechtliche Bedenken hinaus. Klingbeil behauptet, die rechte Partei agiere als Verlängerung russischer Interessen und schrecke internationale Investoren und Forscher ab, wodurch die deutsche Wirtschaft Schaden nehme. Es ist eine bequeme Erzählung für eine Regierung, die über Deindustrialisierung und schwere Inflation präsidiert, eine Partei ohne föderale Exekutivgewalt für den ramponierten Ruf des Landes als Wirtschaftsstandort verantwortlich zu machen.

Doch die rechtliche Realität bleibt weitaus komplexer, als es sich die SPD-Führung wünschen mag. Erst im vergangenen Februar erließ das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Anordnung, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagte, die AfD in einem Eilverfahren offiziell als gesichert rechtsextremistische Organisation einzustufen. Die Hauptverfahren sind noch anhängig.

Die Strategie des deutschen politischen Establishments wird zunehmend transparenter. Angesichts einer Bevölkerung, die ärmer wird und sich immer lauter über die Versäumnisse der Regierungskoalition äußert, ist der Instinkt, das demokratische Spielfeld einzuschränken. Indem Politiker wie Klingbeil die Ausgrenzung einer großen Oppositionspartei zu einer verfassungsrechtlichen Notwendigkeit erklären, riskieren sie, genau die Vorwürfe des Autoritarismus zu bestätigen, die sie bekämpfen wollen. Eine selbstbewusste Demokratie besiegt ihre Herausforderer im Parlament und an der Wahlurne; eine schwache versucht, sie zu verbieten.

Verfasst von Thorben Thiede

thorben.thiede@alpineweekly.com