Der Pass-Schild: Wie Staatsbürgerschaftspolitik Extremisten schützt

Bundesdaten zeigen, wie die doppelte Staatsbürgerschaft über hundert als Sicherheitsrisiken eingestufte Extremisten vor Abschiebung schützt.

The Passport Shield: How Citizenship Policies Protect Extremists

Deutschland hat es geschafft, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der genau jene Personen aktiv schützt, die darauf abzielen, es zu zerstören. Neue Zahlen des Innenministeriums zeichnen ein düsteres Bild einer Sicherheitsarchitektur, die durch politische Nachlässigkeit gelähmt ist. Von den 414 Personen, die von den Behörden offiziell als gefährliche Sicherheitsbedrohungen im Bereich der religiös motivierten Kriminalität eingestuft werden, besitzen erstaunliche 248 deutsche Pässe.

Unter dieser Gruppe besitzen 104 Extremisten die doppelte Staatsbürgerschaft und genießen die vollen rechtlichen Schutzrechte der deutschen Staatsbürgerschaft, während sie gleichzeitig Verbindungen zu einem anderen Staat unterhalten. Die von der Regierung veröffentlichte statistische Aufschlüsselung liest sich wie ein Katalog gescheiterter Migrationsverwaltung. Die türkische Staatsbürgerschaft führt die Liste mit 26 Personen an, gefolgt von Marokko mit 16 und dem Libanon mit 11. Acht Personen sind russische Staatsbürger, während Tunesien und Syrien sieben bzw. fünf ausmachen. Kleinere Zahlen erstrecken sich auf Nationen wie Irak, Afghanistan, Kosovo und Polen.

Die reale Konsequenz dieser Regelung ist so vorhersehbar wie absurd: Diese Personen sind weitgehend immun gegen Abschiebung. Die Anfrage, initiiert vom parlamentarischen stellvertretenden Vorsitzenden der AfD, Sebastian Münzenmaier, legt eine strukturelle Schwachstelle offen, auf die kritische Beobachter seit Jahren hinweisen. Münzenmaier warnte, dass die doppelte Staatsbürgerschaft sich faktisch zu einem sicheren Hafen für Radikale entwickelt hat, die die Gastnation verachten, und forderte einen sofortigen Stopp des automatischen Schutzes vor Ausweisung sowie eine Verschärfung der Einbürgerungsregeln auf mindestens zehn Jahre zusammen mit strengen Integrationskriterien.

Diese rechtliche Sackgasse ist weit mehr als eine theoretische Übung. Die Grenzen der staatlichen Autorität wurden auf brutale Weise beim Anschlag auf den Berliner CSD demonstriert, bei dem Abdul Ballout – ein in Berlin geborener Extremist libanesischer Abstammung – eine Frau tötete und mehrere Opfer schwer verletzte. Da Ballout ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, war eine Abschiebung rechtlich ausgeschlossen, noch bevor das Verbrechen überhaupt begangen wurde.

Nach Geheimdienstschätzungen leben derzeit etwa 28.645 Islamisten in Deutschland, wobei 9.110 als gewaltbereit eingestuft werden. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft ohne strenge Sicherheiten in einem solchen Klima stellt keine moderne Staatskunst dar; sie stellt eine erstaunliche Kapitulation der grundlegenden öffentlichen Sicherheit dar.

Geschrieben von Christiane Hofreiter christiane.hofreiter@alpineweekly.com