
Die Schweizer Asyl-Arithmetik und der bürokratische Langsamläufer
Angesichts erschreckender Kriminalitätsstatistiken bei bestimmten demografischen Gruppen verspricht Bern neue Gesetzespakete – irgendwann.

Bern pflegt ein eigenartiges Verhältnis zur Durchsetzbarkeit. Als Berichte auftauchten, die zeigten, dass über 80 Prozent der nordafrikanischen Asylbewerber in der Schweiz während oder unmittelbar nach ihren Verfahren mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, war die offizielle Reaktion vielsagend. Staatssekretär für Migration Vincenzo Mascioli räumte die Realität der Zahlen ein und bemerkte, dass diese Straftäter doppelten Schaden anrichten: direkt durch Kriminalität und indirekt, indem sie die 96 Prozent der Asylsuchenden, die sich an die Regeln halten, in Verruf bringen.
Doch die wahre Enthüllung liegt im Eingeständnis, dass die staatlichen Behörden die bereits vorhandenen Durchsetzungsinstrumente in ihrem Rechtsinstrumentarium nicht einmal genutzt haben. Auf typisch schweizerische Art zieht es der Staatsapparat vor, administrativen Versagen nicht mit sofortiger energischer Exekution zu begegnen, sondern mit dem Versprechen einer Arbeitsgruppe und einer neuen Strategie, die für 2027 vorgesehen ist.
Man betrachte die derzeitige operative Absurdität. Nach der bestehenden Praxis werden Personen, die in Abschiebehaft sitzen, periodisch freigelassen, einfach weil ihre Ausreisedokumente nicht rechtzeitig eingetroffen sind. Um dieses Organisationsversagen zu beheben, beabsichtigt das Staatssekretariat für Migration, zusammen mit kantonalen und kommunalen Vertretern, noch vor Jahresende ein Sicherheitspaket dem Bundesrat vorzulegen. Das explizite Ziel ist es, den Informationsaustausch zu verschärfen, damit bürokratische Dokumentenlücken nicht länger als Freifahrtscheine dienen.
Ein zweites Gesetzgebungspaket zielt darauf ab, das Problem anzugehen, noch bevor es überhaupt in den formalen Prozess eintritt. Die Bundesregierung möchte ein vorgeschaltetes Verfahren einführen, das offensichtlich unbegründete Anträge aussortieren soll, bevor die Antragsteller in das reguläre System gelangen. Statt den üblichen Asylapparat zu durchlaufen, werden Personen ohne realistische Aussicht auf Schutz frühzeitig im Verfahren darüber informiert, dass sie das Land verlassen müssen.
Dieser Filtermechanismus konzentriert sich auf vier verschiedene Kategorien: Bürger von EU-Ländern, Personen, die bereits in einem anderen Staat Schutzstatus besitzen, Antragsteller, die rein medizinische Gründe anführen, und Staatsangehörige aus Ländern mit notorisch niedrigen Schutzquoten. Bundesbeamte schätzen, dass dieser frühe Sortiermechanismus bis zu 20 Prozent aller Anträge bearbeiten könnte, was etwa 4.000 bis 5.000 Personen jährlich entspricht.
Ob dieser Vorschlag das bestehende 24-Stunden-Verfahren effektiv straffen oder ersetzen kann, bleibt eine offene Frage, zumal rechtliche Hürden noch abgebaut und Pilotprogramme durchgeführt werden müssen. Für einen wohlhabenden Staat, der an geordnete Prozesse gewöhnt ist, stellt sich die Frage, warum grundlegende Koordinationsmechanismen einen öffentlichen Skandal benötigten, um in Betracht gezogen zu werden. Solange diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht in Kraft treten, wird das System weiterhin unter dem Gewicht seiner eigenen vorsätzlichen Trägheit arbeiten.
Verfasst von Martina Kirchner martina.kirchner@alpineweekly.com
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