
Schweizer Parlament lehnt Krankenversicherung für ausländische Häftlinge ab – Steuerzahler zahlen weiter
Der Ständerat lehnte einen Vorschlag ab, wonach Häftlinge ohne Schweizer Wohnsitz eine obligatorische Krankenversicherung abschliessen müssten. Gegner argumentierten, dass die Prämien nicht einzutreiben wären.

Ausländische Häftlinge in Schweizer Gefängnissen werden keine Krankenversicherung abschliessen müssen. Der Ständerat – das Schweizer Oberhaus des Parlaments – hat einen Vorschlag abgelehnt, der die obligatorische Deckung auf Gefangene ohne Schweizer Wohnsitz ausgeweitet hätte. Vorerst werden die Steuerzahler weiterhin ihre medizinischen Kosten tragen.
Derzeit müssen etwa ein Drittel der Schweizer Gefängnisinsassen – rund 2.300 Personen – keine Krankenversicherung haben. Dennoch haben sie Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kantone tragen diese Kosten. Doch laut Karin Kayser-Frutschi, Präsidentin der Konferenz der kantonalen Justizdirektorinnen und -direktoren, ist oft unklar, wer in bestimmten Fällen zuständig ist und wie die Kosten abgewickelt werden sollen. Verschiedene Behörden – Justizdepartemente, Gesundheitsämter, Sozialdienste – teilen sich häufig die Rechnung. Eine einheitliche Regelung nach dem Krankenversicherungsgesetz würde alle Kantone zwingen, die gleichen Regeln zu befolgen, argumentierte sie.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die Gesundheitsministerin, unterstützte den Vorschlag im Namen der Regierung. Sie versuchte, den Ständerat davon zu überzeugen, dass die Ausweitung der obligatorischen Versicherung auf alle Häftlinge eine Gleichbehandlung von obdachlosen Gefangenen gewährleisten würde, wie es die Schweizer Verfassung vorschreibt. Sie würden auch ihre eigenen Prämien zahlen.
Niemand kam ihr zu Hilfe. Auch die linke Seite der Kammer fand es nicht angebracht, sich dafür auszusprechen.
Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Mitte) legte die Argumente gegen die Änderung dar. «Diese Personen sind ausschliesslich aufgrund ihrer Inhaftierung in der Schweiz. Sie haben weder die Absicht noch die Aussicht, sich hier niederzulassen.» Das Eintreiben von Prämien sei nahezu unmöglich, argumentierte sie, da Straftäter ohne festen Schweizer Wohnsitz typischerweise nur für wenige Monate versichert wären. «Werden Prämien nicht bezahlt, ist es für die Versicherer praktisch unmöglich, ausstehende Forderungen einzutreiben – insbesondere, wenn die Person die Schweiz nach Verbüssen ihrer Strafe verlässt.»
Die Argumente überzeugten die Mitte-Rechts-Mehrheit. Baume-Schneider erlitt eine klare Niederlage, obwohl sie zunächst ihr Bedauern über den mangelnden Enthusiasmus für das Projekt ausdrückte. Der Ständerat lehnte die obligatorische Krankenversicherung für Häftlinge ohne Schweizer Wohnsitz in kurzer Zeit ab. Der Nationalrat – die untere Kammer – wird noch Stellung nehmen.
Vorerst gilt die Regel: Ausländische Häftlinge benötigen keine Versicherung. Die Steuerzahler werden weiterhin zahlen. Die Kantone werden weiterhin darüber streiten, wer wem was schuldet. Und die Krankenversicherer, die Mühe gehabt hätten, Prämien von Häftlingen einzutreiben, die das Land verlassen, können aufatmen. Das Thema ist nicht vom Tisch – der Nationalrat wird es als Nächstes debattieren –, aber das Signal des Ständerats war unmissverständlich. Schweizer Gefängnisse werden sich so schnell nicht in Inkassobüros verwandeln.




