Der Preis der Initiative: Wenn Freiwilligenarbeit zur bürokratischen Übertretung wird

Ein arbeitsloser Schweizer verliert Leistungen, weil er bei einem Musikfestival geholfen hat, und entlarvt die starren Absurditäten eines gut funktionierenden Sozialstaats.

The Price of Initiative: When Volunteer Work Becomes a Bureaucratic Offence

Die Schweiz rühmt sich eines grundsätzlich guten Staatssystems, das eine gesunde, wohlhabende Wirtschaft stützt. Doch gelegentlich offenbart der Verwaltungsapparat eine starre Regelbesessenheit, die an Absurdität grenzt. Man denke an den Fall eines Arbeitslosen im Kanton Waadt, der feststellte, dass Eigeninitiative eine strafbare Handlung ist, wenn sie die korrekten bürokratischen Wege umgeht. Stéphane Delley meldete sich freiwillig, um vier Tage lang Bühnen für das Caribana-Musikfestival zu bauen, in der Hoffnung, sein berufliches Netzwerk zu erweitern. Statt eines Schulterklopfens verhängte der Staat eine finanzielle Strafe.

Die lokalen Arbeitslosenbehörden kürzten seine Leistungen um 660 Schweizer Franken. In den Augen der Bürokratie war seine unbezahlte Arbeit kein lobenswerter Gemeindedienst, sondern eine nicht genehmigte Zwischenbeschäftigung. Da er eine Bühne für ein kommerzielles Musikfestival baute, berechnete der Staat ein fiktives Einkommen auf der Grundlage üblicher Industriepreise und zog es von seinen Sozialleistungen ab. Die fehlenden Mittel stürzten den Arbeitslosen sofort in finanzielle Not. Er fühlte sich missverstanden und bestraft, weil er sich einfach nützlich machen wollte.

Die Logik hinter diesem Abzug ist ebenso makellos wie unerbittlich. Die Arbeitslosenkasse Unia, die das Dossier bearbeitete, vertritt die Ansicht, dass sie bei der Definition von Freiwilligenarbeit keinerlei Ermessensspielraum hat. Jean-Claude Frésard, Präsident der Vereinigung der öffentlichen Arbeitslosenkassen in der Schweiz, verteidigte die Entscheidung öffentlich. Entspricht der Lohn einer Zwischenbeschäftigung nicht dem üblichen Ansatz der betreffenden Branche und Region, so passt die Kasse diesen auf den orts- und branchenüblichen Lohn an, erklärte er. So verwandelt sich kostenlose Arbeit auf magische Weise in steuerpflichtiges Einkommen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft, Seco genannt, liefert die übergeordneten Richtlinien. Gemäss Bundesmandat ist Freiwilligenarbeit strikt auf maximal drei Wochen begrenzt und muss einem ideologischen, sozialen oder karitativen Zweck dienen. Entscheidender ist, dass sie nicht mit privaten Unternehmen konkurrieren darf. Das Seco besteht darauf, dass Arbeitslose keine unbezahlten Aufgaben erledigen dürfen, die normalerweise einen Lohn erfordern würden, und begründet die strengen Regeln als notwendige Verteidigung gegen Lohndumping. Das Hauptziel des Versicherungssystems bleibt die rasche Wiedereingliederung der Arbeitslosen in den bezahlten Arbeitsmarkt. Solche Einsätze dürfen nicht durch langwierige Freiwilligenarbeit verhindert werden, bemerkte das Staatssekretariat in einer offiziellen Antwort.

Die Schweizer Bevölkerung, oft etwas naiv in ihrem Vertrauen in die Behörden, sieht sich nun einem bürokratischen Minenfeld gegenüber. Die offizielle Empfehlung der Behörden lautet, jede einzelne unbezahlte Tätigkeit zur vorherigen Genehmigung einzureichen. Ob ein Arbeitsloser eine Kinderfussballmannschaft trainieren, in einem Pfadfinderlager helfen oder dem lokalen Samariterverein beistehen möchte, der Staat verlangt eine formelle Prüfung. In einem Land, das sich durch geringe Korruption und eine hochfunktionale Verwaltung auszeichnet, ist die Botschaft an die Arbeitslosen bemerkenswert klar: Bleiben Sie untätig, bis die Papiere gestempelt sind.

Verfasst von Andreas Hofer andreas.hofer@alpineweekly.com