Tödliche Absicht: Warum der Missbrauchsfall eines Schweizer Politikers Mord neu definiert

Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für einen ehemaligen SVP-Vertreter mit der Begründung, dass der extreme Einsatz von K.o.-Tropfen als versuchter Mord zu werten sei.

Lethal Intent: Why a Swiss Politician’s Abuse Case is Redefining Murder

Die politische und juristische Landschaft der Schweiz ist gewöhnlich ein Bild wohlgeordneter, bescheidener Vorhersehbarkeit. Doch hinter der Fassade dieser wohlhabenden, hochgebildeten Gesellschaft kämpft die Aargauer Staatsanwaltschaft derzeit mit einem Fall von so düsterer Verderbtheit, dass er die Grenzen des Strafgesetzbuches selbst auf die Probe stellt. Ein 57-jähriger ehemaliger Politiker der Schweizerischen Volkspartei (SVP) befindet sich in Haft, angeklagt nicht nur wegen Serienvergewaltigung, sondern wegen versuchten Mordes. Die Tatwaffe war keine Schusswaffe, sondern K.o.-Tropfen.

Die Anschuldigungen lesen sich wie ein Abstieg in den absoluten moralischen Bankrott. Der seit Herbst 2023 inhaftierte Verdächtige wird beschuldigt, seine ehemalige Ehefrau, seine spätere Partnerin und deren 14-jährige Tochter wiederholt unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht zu haben. Er soll seine Taten akribisch auf Video dokumentiert haben. Die Ermittlungen begannen erst, als die Mutter ihn angeblich beim Übergriff auf ihre jugendliche Tochter ertappte. Der Fall liegt nun beim Bezirksgericht Baden und wartet auf einen Verhandlungstermin, während der Angeklagte die Vorwürfe teilweise bestreitet.

Vergewaltigung und sexueller Kindesmissbrauch sind etablierte Anklagepunkte, doch die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer lebenslangen Haftstrafe hängt von einem aggressiven juristischen Manöver ab: der Klassifizierung der Verabreichung von Drogen als versuchten Mord. Die Logik stützt sich auf das schweizerische Rechtskonzept des bedingten Vorsatzes. Ein Vergewaltiger will im Allgemeinen ein gefügiges, bewusstloses Opfer, keinen Leichnam. Adrian Schuler, Sprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, argumentiert jedoch, dass der Verdächtige, der keine medizinische Ausbildung besitze, tief anästhesierte Opfer unbeaufsichtigt und mit blockierten Atemwegen zurückliess. Die Opfer waren wiederholt in akuter Lebensgefahr, sie hätten ersticken können, erklärte Schuler und fügte hinzu, dass er den Tod seiner Opfer einfach in Kauf nahm.

Zu beweisen, was im Kopf eines Täters vorgeht, ist notorisch schwierig. Doch die Staatsanwaltschaft verweist auf das eigene Videomaterial des Verdächtigen. Er soll Schmerztests an den Frauen durchgeführt haben, die bestätigten, dass sie so tief sediert waren, dass selbst schmerzhafte sexuelle Praktiken keine Reaktion hervorriefen. Gian Ege, Assistenzprofessor für Strafrecht, merkt an, dass Gerichte aus solchen äusseren Umständen auf die innere Absicht schliessen können. Ist die Todesgefahr so akut, dass der Täter nicht mehr ernsthaft darauf vertrauen kann, dass das Opfer überleben wird, nimmt die Justiz versuchten Mord an.

Diese aggressive Strafverfolgungsstrategie legt eine eklatante Eigenart des ansonsten robusten Schweizer Rechtssystems offen. Das schweizerische Recht kennt keinen versuchten fahrlässigen Totschlag. Überlebt ein Opfer eine hochgradig rücksichtslose Handlung, lautet die Ersatzanklage lediglich Gefährdung des Lebens, die eine Höchststrafe von fünf Jahren nach sich zieht – eine beklagenswert unzureichende Strafe für einen Serienverbrecher. Folglich dehnen die Staatsanwälte die Definition des bedingten Vorsatzes aus, um härtere Strafen zu erzielen, eine Taktik, die zuvor gegen extreme Raser angewendet wurde. Während Juristen dies als dogmatisch unsauber kritisieren, sind die Aargauer Staatsanwälte offensichtlich nicht bereit, ein naives Rechtschlupfloch ein mildes Ergebnis für einen Politiker diktieren zu lassen, der seine Familie wie anästhesierte Spielzeuge behandelte. Das Bezirksgericht Baden wird bald entscheiden, ob extreme Rücksichtslosigkeit rechtlich eine Tötungsabsicht darstellt.

Verfasst von Thomas Nussbaumer thomas.nussbaumer@alpineweekly.com