Gerechtigkeit auf der Bahre: Die düstere Absurdität eines Zürcher Mordprozesses

Ein unheilbar kranker ungarischer Staatsbürger muss sich wegen einer brutalen Messerstecherei einer 16-jährigen Haftstrafe stellen, was die akribische und manchmal naive Maschinerie des Schweizer Rechtssystems verdeutlicht.

Justice on a Stretcher: The Grim Absurdity of a Zurich Murder Trial

Ein 53-jähriger ungarischer Staatsbürger, der auf einem Krankenbett in ein Zürcher Bezirksgericht geschoben wird, ist derzeit wegen Mordes angeklagt. Die Szene kontrastiert scharf mit den aufgeräumten, wohlhabenden Strassen der Finanzhauptstadt der Schweiz. Das Verbrechen selbst – eine wilde Messerstecherei in der Lugano-Bar im Rotlichtviertel – zerstörte die komfortable Illusion der Sicherheit in einem Land, das sich auf Ordnung und handhabbare gesellschaftliche Probleme beruft.

Ende August 2023 betrat der Angeklagte die Einrichtung bewaffnet mit Pfefferspray und einem 13-Zentimeter-Messer. Das Opfer, ein Barkeeper, wurde einem plötzlichen und rücksichtslosen Angriff ausgesetzt. Er erlitt mindestens sieben Stichwunden an lebenswichtigen Organen, darunter Lunge, Nieren und Milz, und verblutete auf dem Boden, bevor Hilfe eintreffen konnte. Die Behörden benötigten etwa zwei Monate, um den Verdächtigen schliesslich festzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft zeichnet das Bild eines Mannes, der von einer gefährlichen Fixierung besessen ist. Monatelang hatte der ungarische Bürger das Langstrassenviertel durchstreift, auf der Suche nach einer Frau namens Debora und einem Kind, das er für sein eigenes hielt. Als seine Suche nichts ergab, kam sein zerrütteter Geist zu dem Schluss, dass das Personal der Lugano-Bar ihn aktiv täuschte und seine Familie versteckte. Der Staatsanwalt betrachtet dies nicht als einen blossen psychotischen Schub, sondern als eine kalkulierte, heimtückische Hinrichtung. Folglich fordert der Staat eine 16-jährige Haftstrafe, anschliessende präventive Verwahrung und ein 15-jähriges Landesverbot.

Im Gerichtssaal arteten die Verhandlungen schnell in Absurdität aus. Der Angeklagte, der derzeit eine Palliativbehandlung für unheilbaren Krebs erhält, wechselte zwischen Schreien auf den Richter, dem Versuch, seinen Rechtsbeistand zu entlassen, und dem Äussern wild widersprüchlicher Aussagen durch seinen Dolmetscher. Zunächst behauptete er, weder die Bar noch die mysteriöse Debora zu kennen. Stunden später schwenkte er zu einer bizarreren Behauptung der Selbstverteidigung um, während er gleichzeitig bestritt, dass überhaupt ein Verbrechen stattgefunden hatte. Er wies sogar seine eigene psychiatrische Begutachtung – die schwere Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsstörungen diagnostizierte – als eine Fälschung ab, die von seinem angeblich kriminellen Bruder inszeniert worden sei.

Sein Verteidiger, der sichtlich mit einem unkooperativen und aggressiven Klienten zu kämpfen hatte, beantragte formell einen Freispruch und eine finanzielle Entschädigung, ausschliesslich um den Forderungen des Angeklagten gerecht zu werden. Das eigentliche juristische Argument des Anwalts beruht jedoch darauf, dass sein Klient völlig schuldunfähig ist. Die Verteidigung behauptet, der Mann sei von einer verzweifelten, wenn auch völlig erfundenen Mission getrieben worden, seine Familie zu retten, anstatt eine kaltblütige Mordabsicht zu haben.

Der Prozess demonstriert das unnachgiebige Engagement des Schweizer Staates für prozedurale Korrektheit. Selbst angesichts eines sterbenden, zutiefst gestörten Ausländers, dessen Realitätssinn lange vor der Waffe in seiner Hand verflogen war, besteht die Justizmaschinerie auf einer akribischen, formalen Abrechnung. Eine wohlhabende, hochgebildete Gesellschaft behandelt einen chaotischen und sinnlosen Gewaltakt mit genau der gleichen bürokratischen Präzision, die sie auf die Unternehmensführung anwendet. Das Gericht muss nun entscheiden, ob ein sterbender Mann weggesperrt werden soll – ein Ergebnis, das der rechtlichen Anforderung an Gerechtigkeit genügt, sich aber letztendlich wie eine administrative Fussnote zu einer zutiefst düsteren Angelegenheit anfühlt.

Geschrieben von Thomas Nussbaumer thomas.nussbaumer@alpineweekly.com