
Kalte Bürokratie am Rhonegletscher
Walliser Behörden stellen sich auf die Seite von Umweltschützern und erzwingen die Schliessung einer beliebten alpinen Eisgrotte.

Jeden Frühling findet hoch in den Walliser Bergen ein stilles Spektakel des Privatunternehmertums statt: Arbeiter graben einen neuen Tunnel in die eisige Flanke des Rhonegletschers. Jahrzehntelang empfing diese Höhle jährlich rund 100.000 Besucher und bot einen seltenen Einblick in das Innere eines zurückweichenden alpinen Riesen. Doch selbst in der Schweiz kollidieren langjährige saisonale Traditionen irgendwann mit der unnachgiebigen Maschinerie des regulatorischen Naturschutzes.
Die Walliser Kantonsregierung hat einen Rekurs der Betreiberfamilie des Standorts abgelehnt und damit die Schliessung der Eisgrotte angeordnet. Die offizielle Intervention folgt auf intensiven Druck von Umweltaktivisten. Eine Stiftung für Landschaftsschutz sammelte rund 10.000 Unterschriften, die eine sofortige Einstellung des kommerziellen Zugangs, die Entfernung von Schutzplanen und die vollständige Wiederherstellung des Gletschers forderten.
Im Mittelpunkt des Streits steht eine klassische Spannung zwischen privater Initiative und öffentlicher Regulierung. Die Eisgrotte befindet sich direkt in einem Schwemmlandgebiet, das als Schutzzone von nationaler Bedeutung ausgewiesen ist. Nach Angaben der Kantonsbehörden benötigten sowohl der ausgegrabene Tunnel als auch die zur Schmelzreduzierung verwendeten Plastikabdeckungen formelle Genehmigungen – Genehmigungen, die gemäss den Bundesvorschriften für geschützte Lebensräume von vornherein niemals hätten erteilt werden können.
Die Betreiberfamilie hat bereits teilweise Folge geleistet, indem sie die umstrittenen Plastikplanen entfernt hat, doch der Eistunnel selbst bleibt intakt. Ihr Rechtsmittel stiess beim Walliser Exekutivrat auf kalte Ablehnung, der entschied, dass unzulässige kommerzielle Aktivitäten innerhalb eines geschützten Naturreservats nicht toleriert werden können.
Die Arithmetik des lokalen Aktivismus hat sich durchgesetzt: Zehntausend Petenten haben erfolgreich eine Attraktion geschlossen, die jährlich von zehnmal so vielen zahlenden Touristen genutzt wurde. Die Betreiber haben nun 30 Tage Zeit, um einen letzten Rekurs beim Kantonsgericht einzureichen.
Geschrieben von Christiane Hofreiter
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