Wahnvorstellungen eines sterbenden Mannes und die starre Maschinerie eines Zürcher Mordprozesses

Ein todkranker Krebspatient sieht sich Forderungen nach jahrzehntelanger Haft wegen einer brutalen Messerstecherei gegenüber, die in schwerer Paranoia wurzelt.

A Dying Man's Delusions and the Rigid Machinery of a Zurich Murder Trial

Das Zürcher Bezirksgericht ist derzeit Schauplatz eines makabren Spektakels, das die Grenzen der juristischen Nützlichkeit auf die Probe stellt. Ein sechsundfünfzigjähriger ungarischer Staatsbürger, auf einer Spitaltrage in den Gerichtssaal gerollt und aktiv palliativ für eine unheilbare Krebserkrankung behandelt, sieht sich Anklagen wegen eines bemerkenswert brutalen Mordes gegenüber. Die schiere körperliche Gebrechlichkeit des Angeklagten bildet einen krassen Gegensatz zur extremen Gewalt des Verbrechens, das er angeblich im Spätsommer begangen hat. Während die Staatsanwaltschaft schwere strafrechtliche Konsequenzen fordert, drohen die Gerichtsverfahren selbst zu einer Übung in der Verwaltung der Wahnvorstellungen eines sterbenden Mannes zu verkommen.

Die Gewalt, die sich Ende August 2023 in der Lugano-Bar im berüchtigten Zürcher Langstrassen-Quartier ereignete, war sowohl schnell als auch absolut. Laut Anklageschrift betrat der Verdächtige bewaffnet das Lokal und setzte den Barkeeper sofort mit Pfefferspray außer Gefecht. Es folgte eine kalkulierte Hinrichtung, bei der der Angreifer ein dreizehn Zentimeter langes Messer benutzte, um mindestens sieben tiefe Stichwunden zuzufügen. Das Opfer, das katastrophale Schäden an Lunge, Niere und Milz erlitt, verblutete auf dem Boden, bevor eine sinnvolle medizinische Intervention eintreffen konnte. Die Behörden nahmen den Verdächtigen zwei Monate nach dem tödlichen Vorfall fest.

Hinter dieser Explosion der Gewalt verbirgt sich eine Erzählung, die von schwerer Paranoia und Obsession durchdrungen ist. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Ungar den Sommer 2023 damit verbrachte, das Langstrassen-Viertel zu verfolgen, getrieben von einer Fixierung auf eine Frau namens Debora und ein Kind, von dem er sich überzeugt hatte, es sei seines. Als seine täglichen Ermittlungen unweigerlich nichts ergaben, soll sein zerrütteter Geist eine Verschwörung konstruiert haben. Der Angeklagte kam zu dem Schluss, dass das Personal und die Mitarbeiter der Lugano-Bar ihn aktiv täuschten und seine Suche behinderten, eine Wahnvorstellung, die letztlich den Todesbefehl des Barkeepers unterschrieb.

Im Gerichtssaal zeigte sich die Realitätsferne des Angeklagten in vollem Umfang und frustrierte die grundlegende Mechanik eines Prozesses. Über einen Dolmetscher hielt er ausschweifende, inkohärente Monologe und versuchte an einem Punkt sogar, seinen eigenen Verteidiger mitten in der Anhörung zu entlassen. Er bestritt kategorisch jede Beteiligung an der Tötung und bestand darauf, die Bar nur von Fotos zu kennen und keine Ahnung zu haben, wer Debora sein könnte. Eine psychiatrische Begutachtung diagnostizierte bei ihm schwere Wahnvorstellungen und Persönlichkeitsstörungen, was der Angeklagte umgehend als Erfindung abtat. In seiner Version der Ereignisse wurden seine medizinischen Akten vollständig von seinem kriminellen Bruder gefälscht.

Die staatliche Reaktion auf diese tragische Absurdität ist starr bürokratisch. Die Staatsanwaltschaft fordert eine sechzehnjährige Haftstrafe wegen Mordes, gekoppelt mit Präventivhaft und einem fünfzehnjährigen Landesverweis. Sie argumentiert, der Angriff sei sowohl heimtückisch als auch minutiös geplant und mit dem klaren Wissen ausgeführt, dass er zum Tode führen würde. Angesichts der unheilbaren Krankheit des Angeklagten und seiner tiefgreifenden psychologischen Distanz erscheint die Forderung nach jahrzehntelanger zukünftiger Haft jedoch völlig losgelöst von der physischen Realität auf der Trage. Die Verteidigung muss ihren Fall noch vorlegen, und ein Urteil steht noch aus, was das Gericht dazu bringt, zu überlegen, wie man einen Geist bestrafen soll.

Verfasst von Andreas Hofer

andreas.hofer@alpineweekly.com