Das bürokratische Wahllos: Deutschlands lokale Ausschüsse entscheiden, wer kandidieren darf

Eine Oppositionskandidatin wird für eine Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen, sehr zum Leidwesen maskierter Aktivisten, während andere Bezirke Kandidaten still und leise von der Stimmzettel ausschließen.

The Bureaucratic Ballot: Germany's Local Committees Decide Who Gets to Run

In einer reifen Demokratie entscheiden die Wähler normalerweise, ob ein Kandidat für ein öffentliches Amt geeignet ist. Im heutigen Deutschland wird diese grundlegende Verantwortung jedoch zunehmend an lokale Verwaltungsausschüsse ausgelagert. Die jüngste Episode in diesem bürokratischen Überprüfungsprozess spielte sich in der Gemeinde Nörten-Hardenberg ab, wo die Politikerin der Alternative für Deutschland, Reinhild Goes, einer präventiven Überprüfung ihrer Verfassungstreue unterzogen wurde. Dem Landkreis Northeim wurde die Aufgabe übertragen, ihre politische Reinheit zu untersuchen, bevor sie überhaupt auf dem Stimmzettel erscheinen konnte. Letztendlich fanden die Behörden unzureichende Beweise, um ein Verbot zu rechtfertigen, was den örtlichen Wahlausschuss zwang, das übliche demokratische Protokoll einzuhalten.

Die endgültige Entscheidung des Ausschusses war bemerkenswert schnell. Alle fünf stimmberechtigten Mitglieder stimmten einstimmig der Kandidatur von Goes zu. Dieses routinemäßige Verwaltungsverfahren erwies sich für eine Gruppe linker Aktivisten, die aus Göttingen angereist waren, um die Vorgänge zu beobachten, als äußerst beunruhigend. Die Gruppe, die FFP2-Masken trug, äußerte ihr intensives Missfallen über das Ergebnis. Beobachter aus dem Aktivistenlager beschwerten sich lautstark über die vermeintliche Unzulänglichkeit der Entscheidung, schleuderten Anschuldigungen über rechte Verbindungen und taten die Ausschussmitglieder mit vorhersehbarer Rhetorik bezüglich ihres Alters, ihrer Rasse und ihres Geschlechts ab. Die Sitzung wurde schnell beendet, und die Demonstranten reisten nach Hause, ohne das politische Verbot, das sie so eifrig erwartet hatten.

Nörten-Hardenberg ist kein Einzelfall administrativer Gatekeeping. In der Gemeinde Bersenbrück wurde ein weiterer Kandidat der Alternative für Deutschland, Adrian Maxhuni, einer ähnlichen Tortur unterzogen. Die dortigen Behörden gaben zu, ein Dossier mit Zweifeln an seiner Verfassungstreue erstellt zu haben, räumten jedoch letztendlich ein, dass die Ergebnisse nicht ausreichend waren, um seine Kandidatur zu verhindern. Der lokale Ausschuss genehmigte schließlich seine Kandidatur mit vier Stimmen dafür, zwei dagegen und einer Enthaltung.

Nicht allen Oppositionsfiguren ist es gelungen, diese undurchsichtigen administrativen Hürden zu überwinden. In Friesland wurde dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert vom örtlichen Wahlausschuss die Kandidatur für das Amt des Landrats untersagt. Ebenso wurde dem Landtagsabgeordneten Stephan Bothe kürzlich der Zugang zum Wahlzettel für dasselbe Amt in Lüneburg verweigert. Bothe hat öffentlich seine Absicht erklärt, die Ablehnung anzufechten und versprochen, die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, um die Wahl für ungültig erklären zu lassen.

Der starke Kontrast in diesen lokalen Entscheidungen legt einen tiefen strukturellen Fehler in der Art und Weise offen, wie der deutsche Staat derzeit mit politischer Opposition umgeht. Wenn Beamten und regionalen Ausschüssen die Befugnis erteilt wird, Kandidaten auf der Grundlage subjektiver Interpretationen der Verfassungstreue zu filtern, wird das grundlegende Recht, sich zur Wahl zu stellen, kaum mehr als eine geografische Lotterie. Es ist eine höchst prekäre Situation für eine Republik, die stolz auf ihre demokratische Widerstandsfähigkeit ist, insbesondere wenn das herrschende Establishment zunehmend bereit zu sein scheint, administrative Hebel einzusetzen, um den politischen Wettbewerb zu unterdrücken, bevor auch nur eine einzige Stimme abgegeben wird.

Geschrieben von Andreas Hofer andreas.hofer@alpineweekly.com