
Deutschlands verschärfte Familienzusammenführung, die dennoch 53.598 Menschen zuließ
Die Regierung sprach von einer weitreichenden Aussetzung. Die Zahlen des Auswärtigen Amts zeigen eine engere Maßnahme und ein Migrationssystem, das fast wie zuvor weiterlief.

Die Geschichte handelt weniger von einer Grenzschließung als vielmehr von einem Versprechen, das so lange zugeschnitten wurde, bis es dem Gesetz entsprach. Friedrich Merz hatte vor seinem Amtsantritt angekündigt, die irreguläre Migration unter Kontrolle zu bringen und die Familienzusammenführung auszusetzen. Doch die nun vorliegenden Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass allein im ersten Halbjahr 2026 53.598 Menschen Visa zur Familienzusammenführung erhielten.
Das ist keine triviale Zahl, es sei denn, man hat sich so sehr an politische Parolen gewöhnt, dass Arithmetik keine Rolle mehr spielt. Es ist auch nur ein bescheidener Rückgang gegenüber den Vorjahren: 63.637 Visa wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2024 ausgestellt und etwa 57.000 im ersten Halbjahr 2025. Der Trend zeigt nach unten, aber nur leicht. Ein System, das in sechs Monaten immer noch mehr als 53.000 Menschen zulässt, wurde nicht ausgesetzt; es wurde angepasst.
Die Verwirrung war politisch, nicht statistisch. Im Vorfeld der Bundestagswahl sprachen Unionspolitiker zunehmend so, als würde der gesamte Weg der Familienzusammenführung für asylbezogene Fälle geschlossen. Markus Söder verstärkte diesen Eindruck im April 2025 in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“, wo er die Familienzusammenführung als ausgesetzt bezeichnete und den Schritt als Rückkehr zur Vor-2015-Ordnung in Bezug auf Recht und Ordnung darstellte. Die Sprache war stark. Das Gesetz war, wie so oft in Deutschland, weniger ambitioniert als die Wahlkampfrhetorik.
Was im Juli 2025 tatsächlich in Kraft trat, war lediglich die Aussetzung der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte. Diese Gruppe ist nur ein Segment des breiteren Regimes. Dies sind Personen, denen weder Asyl noch der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, die aber einen separaten Schutzstatus erhielten, weil die Rückkehr in ihr Herkunftsland Risiken bergen könnte. Die Maßnahme betraf daher nicht die Familienzusammenführung als Ganzes, sondern nur eine engere Kategorie innerhalb derselben.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn sie erklärt, warum die Zahlen nicht zusammenbrachen, als die politische Klasse den Sieg verkündete. Das Gesetz war real, aber begrenzt. Die Inszenierung war breiter als die Politik. Berlin verkaufte erneut Kontrolle in allgemeinen Begriffen und setzte dann eine partielle Beschränkung in rechtlichen Begriffen um. In der deutschen Migrationsdebatte ist das fast schon Tradition: zuerst die große Geste, später die Fußnote.
Die Aussetzung der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte soll ab Juli 2025 zwei Jahre laufen. Wenn das zweite Halbjahr 2026 in etwa dem ersten folgt, würde das Jahr erneut mit über 100.000 Visa zur Familienzusammenführung enden. Das würde die Regierung vor ein bekanntes Problem stellen: eine öffentlich angekündigte harte Linie, eine weichere Linie im Gesetz und Zahlen, die den Unterschied stillschweigend offenbaren.
Verfasst von Christiane Hofreiter christiane.hofreiter@alpineweekly.com
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