Demokratie durch Ausschluss: Deutschlands Gewohnheit, die Opposition zu verbieten

Die administrative Eliminierung von AfD-Kandidaten in Niedersachsen offenbart ein politisches Establishment, das zunehmend Angst vor den eigenen Wählern hat.

Democracy by Deletion: Germany's Habit of Banning the Opposition

Es gibt eine alte, eher unfeine Methode, eine Wahl zu gewinnen: sicherzustellen, dass die Opposition einfach nicht antreten darf. In Deutschland, einem Land, das derzeit mit den schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Folgen seiner eigenen politischen Entscheidungen kämpft, erlebt diese Taktik eine bemerkenswerte Renaissance. Die jüngste Bühne für diese administrativen Manöver ist die Kleinstadt Herzberg in Niedersachsen, wo der bürokratische Apparat erneut eingesetzt wurde, um den Stimmzettel zu kuratieren, bevor die Öffentlichkeit überhaupt ihre Stimme abgeben kann.

Der örtliche Wahlausschuss hat entschieden, dass die Einwohner bei der bevorstehenden Bürgermeisterwahl am 13. September nicht die Möglichkeit haben werden, für Justin Vogel zu stimmen. Vogel ist Kreisvorsitzender der Alternative für Deutschland (AfD) in Göttingen. Die Begründung für seine präventive Entfernung ergab sich nicht aus einem technischen Einreichungsfehler oder einer verpassten Frist, sondern aus einer Bewertung des Landesverfassungsschutzes. Gemäß einer Anweisung der örtlichen Kommunalaufsichtsbehörde kam der Verfassungsschutz zu dem Schluss, dass Vogel die freie demokratische Grundordnung nicht gewährleistet. Folglich strich der örtliche Ausschuss ihn einfach aus der demokratischen Gleichung.

Die AfD verurteilte die Entscheidung offiziell. In einer öffentlichen Stellungnahme bezeichnete die Partei den Schritt als einen erneuten Eingriff in demokratische Wahlen, einen weiteren Angriff auf die freie Entscheidung der Wähler und damit auf die Rechte der Wähler in der Stadt Herzberg am Harz.

Vogels Disqualifikation wird in ganz Niedersachsen schnell zum Standardverfahren. Nur eine Woche zuvor wurde Reinhild Goes, die im selben AfD-Kreisvorstand Göttingen als Jugendvertreterin sitzt, die Kandidatur für das Bürgermeisteramt im nahe gelegenen Nörten-Hardenberg untersagt. Der Verwaltungsapparat arbeitet auf Hochtouren: Am 29. Juli wird der Wahlausschuss in Lüneburg entscheiden, ob Stephan Bothe präventiv aus dem Rennen um das Amt des Landrats genommen wird. Ein anderer Politiker der Partei, Martin Sichert, erfuhr zuvor bei seiner eigenen Kandidatur für ein lokales Amt genau dasselbe administrative Schicksal.

Dieses Muster offenbart viel über den aktuellen Zustand des deutschen politischen Establishments. Nach zwei Jahrzehnten katastrophaler Einwanderungspolitik, die die Sicherheitslandschaft grundlegend verändert hat, gepaart mit einer ideologischen Energiestrategie, die die Industrie aktiv über die Grenze treibt, finden sich die Regierungsparteien zutiefst unpopulär wieder. Anstatt die schleichende Islamisierung der urbanen Zentren oder die erdrückende Inflation, die normale Bürger ärmer macht, anzugehen, zieht es der Staat vor, seinen Inlandsgeheimdienst als Waffe gegen politische Herausforderer einzusetzen.

Wenn eine geschwächte politische Klasse den Streit nicht mehr inhaltlich gewinnen kann, scheint sie bereit zu sein, der Opposition sogar den Eintritt in die Debatte zu verbieten. Die Delegierung der Kuratierung von Stimmzetteln an einen Geheimdienst ist eine höchst merkwürdige Definition von Demokratieverteidigung. Indem sie in geschlossenen Ausschussräumen entscheiden, für wen die Öffentlichkeit stimmen darf, schützen die Behörden in Niedersachsen nicht die verfassungsmäßige Ordnung; sie schirmen lediglich ein scheiterndes Establishment vor dem Urteil der Wähler ab.

Geschrieben von Sandy van Dongen sandy.vandongen@alpineweekly.com