
Die Schweiz ordnet die Abschiebung eines Österreichers an, der wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine verurteilt wurde
Ein Schweizer Gericht entscheidet, dass der ehemalige Söldner trotz eines ruhigen Lebens mit seiner Familie im Land Reputations- und Sicherheitsrisiken darstellt.

Schweizer Behörden haben Schritte unternommen, um einen österreichischen Staatsbürger auszuweisen, der wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt verurteilt wurde. Sie argumentieren, dass sein Verbleib das Ansehen der Schweiz schädigen und ihre Außenbeziehungen belasten könnte.
Dies ist nicht nur bürokratische Vorsicht: Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen unterstützte die Entscheidung und befand, dass diese Person ein zu großes Risiko für das Ansehen der Schweiz auf der Weltbühne darstellt. Die Richter nahmen kein Blatt vor den Mund: Seine Anwesenheit, so sagten sie, könnte diplomatische Beziehungen untergraben und sogar nationale Interessen gefährden. Gemäß dem Urteil des Gerichts war das, was dieser Mann getan hat, schwerwiegend genug, um grundlegende gesellschaftliche Werte zu gefährden.
Alleine das gab den Ausschlag für seine Ausweisung. Zu seinem Hintergrund: Er stammt aus Vorarlberg in Österreich und war als Söldner in mehreren Krisengebieten weltweit im Einsatz. Nach seiner Ausbildung beim österreichischen Militär schloss er sich internationalen Kämpfern an, die in Syrien gegen ISIS kämpften, und griff später nach Russlands anfänglichem Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2014 an der Seite ukrainischer Truppen zu den Waffen. Es wird komplizierter: Während seines Einsatzes in der Ukraine nahmen Mitglieder seiner Einheit einen Zivilisten während einer Art Auseinandersetzung fest und verhörten ihn, wobei er eine aktive Rolle bei der Misshandlung dieser Person spielte.
Diese Episode führte ihn schließlich ins Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen, nachdem die österreichischen Behörden (offenbar durch Informationen, die vom FBI weitergegeben wurden) davon erfahren hatten. Vor Gericht gestand er, gab zu, was geschehen war, und zeigte Reue. Zunächst erhielt er eine bedingte Strafe: zweieinhalb Jahre Haft, falls er wieder straffällig würde. Doch dann überprüfte das Oberlandesgericht Innsbruck die Sache und erhöhte die Strafe; eine dreijährige Haftstrafe droht ihm nun, wobei zwei Jahre weiterhin zur Bewährung ausgesetzt sind. Nachdem all dies geschehen war, beantragte er, seine Strafe stattdessen in der Schweiz zu verbüßen, einem Ort, an dem er seit einiger Zeit mit seiner Partnerin und ihren beiden Kindern lebte.
Die Schweizer Behörden waren damit nicht einverstanden; sie ordneten seine Ausweisung dennoch an. Das Bundesamt für Polizei machte dies mit einem im Jahr 2024 erlassenen Ausweisungsbescheid offiziell und verhängte zusätzlich ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz, und ja, auch die Nachrichtendienste gaben ihr Einverständnis. Die Beamten argumentierten, dass jemand, der wegen Verstoßes gegen die Genfer Konventionen verurteilt wurde, keinesfalls bleiben dürfe, ohne alles in Frage zu stellen, wofür die Schweiz international steht – nicht gerade unwichtig, wenn ein Land auf seinen globalen Ruf für Neutralität und Rechtsstaatlichkeit setzt. Er wehrte sich gegen die Abschiebung und argumentierte, dies würde seine Familie auseinanderreißen, verlor aber auch diese Runde. Das Gericht entschied, dass das öffentliche Interesse hier über private Härten siegt; die Sicherheit der Gesellschaft überwog alle persönlichen Kosten, die ihm oder seinen Angehörigen entstanden (zumindest aus Sicht der Schweizer Justiz).
Es bleibt noch eine Option: Eine Berufung vor dem Schweizer Bundesgericht ist weiterhin möglich. Doch ohne eine Last-Minute-Kehrtwende hat er keine Wahl, als Schweizer Boden diesmal endgültig zu verlassen.
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